Nach der Aufsehen erregenden Rücknahme des neuen Bußgeldkataloges aufgrund eines gesetzlichen Zitierfehlers deuten neue juristische Untersuchungen des Justizministeriums Baden-Württemberg nun darauf hin, dass die Zitier-Panne in der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglicherweise noch viel größer als bislang angenommen ist. Unter Umständen könnten alle Neuerungen der StVO seit 2009 ungültig sein – die Verordnung würde damit in der ursprünglichen Fassung von 1970 fortgelten.
Letzte StVO-Novelle wies schon schwerwiegende rechtliche Fehler auf
Erst vor wenigen Monaten wurde bekannt, dass die letzte Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung mitsamt den Änderungen im Bußgeldkatalog wohl nichtig ist, da sie schwerwiegende juristische Fehler beinhaltet. Inzwischen wird von den einzelnen Bundesländern flächendeckend wieder die StVO in der alten Fassung angewandt – verschärfte Sanktionen für Autofahrer bei Geschwindigkeitsverstößen sind damit erst einmal vom Tisch.