E-Roller gehören inzwischen selbstverständlich zum Stadtbild – besonders in dicht besiedelten Regionen wie Wuppertal. Gleichzeitig nehmen die Unfallzahlen stetig zu (Statistisches Bundesamt, 2024). Typisch sind Zusammenstöße mit Autos oder Konflikte mit Fußgängern auf dem Gehweg. Sobald es zu Unfällen kommt, stellen sich folgende Fragen: Wer haftet für Schäden und welche übernehmen Versicherungen?
E-Roller und Kraftfahrzeuge – was gilt es rechtlich zu beachten?
Seit 2019 gelten E-Roller als Elektrokleinstfahrzeuge (vgl. eKFV) und sind damit als Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz zu klassifizieren. Sie sind einerseits zwar führerscheinfrei, benötigen andererseits aber eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer jährlichen Versicherungsplakette.
Wer haftet bei Unfällen mit E-Rollern? Wichtige Fallkonstellationen
Kollision mit einem Auto: Bei Kollisionen zwischen E-Rollern und Autos wird auf das allgemeine Straßenverkehrsrecht zurückgegriffen. Auch wird die Betriebsgefahr der Fahrzeuge berücksichtigt.
Typische Fälle:
- E-Roller bei Abbiegen übersehen: Häufig volle oder überwiegende Haftung des Autofahrers.
- E-Roller fährt auf Gehweg oder entgegen der Fahrtrichtung: Mithaftung bzw. Mitverschulden möglich.
- E-Roller wendet plötzlich: Regelmäßige Berücksichtigung des Fahrverhaltens bzgl. der Haftung.
Kollision mit einem Fußgänger: Das Fahren auf Gehwegen ist grundsätzlich nicht gestattet. Fahrer sollten auf die Nutzung von Radwegen oder – wenn diese fehlen – die Nutzung der Straße achten. Bei Kollisionen mit Fußgängern kommt es somit oft auf den Ort des Unfalls an.
- Unfall auf dem Gehweg: I.d.R. volle Haftung des E-Roller-Fahrers, da die Nutzung der Gehwege untersagt ist.
- Unfall auf dem Radweg: Treten Fußgänger unvermittelt auf Wege, auf denen die Nutzung von E-Rollern gestattet ist, wird dies u.U. berücksichtigt (typische Beispiele sind wohl Ablenkung durch laute Musik oder Mobiltelefone).
Unfall mit E-Roller: Welche Versicherung zahlt was?
Im Schadensfall ist die oben angesprochene Haftpflichtversicherung des E-Roller-Halters entscheidend. Sie übernimmt u.a. Sach- und Personenschäden sowie Folgeschäden. Eine private Haftpflichtversicherung greift nicht, da sie versicherungspflichtige Fahrzeuge grundsätzlich nicht abdeckt. Wer also ohne eine gültige Versicherung fährt, riskiertnicht nur eine persönliche Haftung, sondern auch noch weitere rechtliche Folgen.
Wichtig: Eine pauschale Antwort auf Haftungs- und Versicherungsfragen ist regelmäßig nicht möglich. Es sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.
Rechtliche Unterstützung durch Fachanwältin aus Wuppertal
Unfallkonstellationen sind oftmals komplex und überfordernd. Ob als (Auto-)Fahrer oder Fußgänger – lassen Sie ihren Fall von erfahrenen Rechtsanwälten prüfen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Unsere fachkundige Rechtsanwältin und Fachanwältin in Wuppertal, Charleen Pfohl, klärt Ihre Möglichkeiten und verschafft Ihnen Rechtssicherheit. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch über unsere unverbindliche Online-Beratung oder melden Sie sich telefonisch (0202 245 67 0).