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Rechtstipp
2 min
16.09.2015

Update: DR Verwaltung AG mahnt jetzt mit Anwalt ab!

Im Sommer 2015 berichteten wir über das „Geschäftsmodell“ der DR Verwaltung AG:  Durch irreführende Formulare werden Unternehmen, insbesondere Gründer, getäuscht und in kostenpflichtige Abofallen gelockt. Schon damals rieten wir Betroffenen, keinesfalls auf die Forderungen einzugehen und anwaltlich gegen die Kostennoten vorzugehen. In einer Vielzahl von Fällen konnten wir seitdem erfolgreich für unsere Mandanten gegen die vermeintlichen Ansprüche vorgehen.

Erhöhter Druck auf Unternehmer

Doch auch die Gegenseite zeigt sich erfinderisch: Um den in die Abofalle geratenen Unternehmern gegenüber Druck aufzubauen, tritt für die DR Verwaltung AG seit kurzem eineRechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei am Dom“ oder „Rechtsanwaltskanzlei Köln“ oder auch nur „Arnold E. Schiemann, Rechtsanwalt“ mit Sitz Eupener Straße 124 in Köln bzw. Klosterhofweg 96, Postfach 410153, 41199 Mönchengladbach, auf. Das Kalkül dahinter ist durchschaubar: Ein vermeintlich anwaltlicher Brief soll den Eindruck der Ernsthaftigkeit der Forderung erwecken.

Herr RA „Arnold E. Schiemann“ versucht, mit seinen Schreiben eine – im Übrigen für Abo-Fallen typische – Drohkulisse aufzubauen. So gipfeln die Schreiben regelmäßig darin, dass vermeintliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zugunsten der DR Verwaltung AG aufgezählt werden, die gegen Betroffene eingeleitet würden, sofern sie nicht zahlen. Gedroht wird auch damit, dass eine Nichtzahlung sich negativ auf die Bonität des Unternehmers auswirken würde.

Auf keinen Fall auf hartnäckige Forderungen eingehen!

Unser Tipp: Lassen Sie sich auch von Schreiben der „Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei am Dom“, der „Rechtsanwaltskanzlei Köln“ oder auch des „Arnold E. Schiemann, Rechtsanwalt“ nicht einschüchtern. Die aufgebaute Drohkulisse ist nur konstruiert, um die betroffenen Unternehmer davon abzuhalten, sich gegen die unberechtigten Forderungen zu wehren. Zahlen Sie nicht an die „Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei am Dom“ oder „Rechtsanwaltskanzlei Köln“ oder an „Arnold E. Schiemann, Rechtsanwalt“ und nehmen Sie keinen telefonischen oder schriftlichen Kontakt auf.

Zur Abwehr der von der DR Verwaltung AG behaupteten Forderung und bezüglich der Schreiben der „Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei am Dom“ ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll.

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