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Rechtstipp
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29.10.2014

Vermieter darf dem Mieter wegen extremer Geruchsbelästigung kündigen

Ein Mieter darf seine Nachbarn nicht mit unerträglichen Gerüchen belästigen. Dies geht aus dem Urteil des Amtsgerichts Bonn (AG) vom 02.10.2014 hervor (Az.: 201 C 334/13).

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Vermieterin ihrem 83-jährigen Mieter gekündigt, weil dieser nach Pferdesalbe riecht, mit der er sich einreibt. Der unerträgliche Geruch der Pferdesalbe hatte schon mehrere Nachbarn vertrieben. Diese konnten ihre Balkone, die über der Wohnung des Rentners lagen, nicht nutzen. Auch die 89-jährige Vermieterin selbst litt unter dem Gestank. Sie bekam Kopfschmerzen und konnte nicht mehr schlafen. Die Vermieterin bat den Mieter vergeblich, Türen und Fenster immer geschlossen zu halten. Letztlich sprach sie die Kündigung aus und verklagte ihren Mieter, der bereits seit 54 Jahren in seiner Wohnung lebte, auf Räumung der Wohnung.

Belästigung mit extremen Gerüchen ist eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung

Das AG gab der Vermieterin Recht und verurteilte den Mieter zur Räumung der Wohnung. Die extremen Gerüche stellen eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung dar, daher sei die Kündigung gerechtfertigt, entschied das AG.

Ein vom AG bestellter Geruchsgutachter bestätigte die Angaben der Vermieterin. Der Gutachter stellte fest, dass aus der Wohnung des Mieters unerträgliche Gerüche – ein Gemisch aus Pferdesalbe, altem Schuhputzzeug und Reinigungsmitteln - gekommen und durch das Treppenhaus in das ganze Hause gezogen seien.  

Mieter muss Wohnung räumen

Das AG gewährte dem Mieter eine Räumungsfrist von einem Jahr, weil er es wegen seines hohen Alters und seiner Gebrechlichkeit besonders schwer habe, eine neue Wohnung zu finden.

Die Entscheidung des AG stärkt Rechte von Vermietern und Nachbarn, die sich in Zukunft mit Erfolg gegen störende Mieter wehren können.

Vermietern ist zu empfehlen, vor Ausspruch der Kündigung sich von einem auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Denn stellt sich im Prozess heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, verliert der Vermieter die Räumungsklage und ihm entstehen hohe Kosten.  

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