Wer seine Vermieterin oder seinen Vermieter massiv beleidigt, riskiert den sofortigen Verlust der Wohnung. Das Amtsgericht (AG) Hannover hat entschieden, dass rassistische und menschenverachtende Aussagen eine fristlose Kündigung rechtfertigen können (Urteil vom 10.09.2025, Az. 465 C 781/25).
Rassismus im Mietverhältnis: AG Hannover prüfte Kündigung
Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Mieterin ihren Vermieter in erheblicher Weise beschimpft. Unter anderem äußerte sie „Ihr Kanacken!“, „Scheiß Ausländer!“ und drohte mit den Worten: „Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!“ Das Gericht sah hierin eine schwerwiegende Vertragsverletzung.
Nach § 543 Abs. 1 BGB darf ein Mietverhältnis fristlos beendet werden, wenn dem Vermieter die Fortsetzung unzumutbar ist. Bei derartigen Beleidigungen sei diese Schwelle eindeutig überschritten. Eine vorherige Abmahnung war daher nicht erforderlich. Das AG Hannover erklärte die fristlose Kündigung für wirksam – die Mieterin musste die Wohnung räumen.
Rassismus im Mietverhältnis bleibt nicht folgenlos
Für Vermieter ist das Urteil eine klare Bestätigung: Wer durch grobe, beleidigende oder gar rassistische Äußerungen das Vertrauensverhältnis zerstört, kann fristlos gekündigt werden. Ein solches Verhalten stellt eine gravierende Pflichtverletzung dar, die eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigt.
Für Mieter zeigt die Entscheidung deutliche Grenzen auf. Zwar sind Konflikte im Mietalltag nicht unüblich, doch bei rassistischen oder menschenverachtenden Aussagen ist die Grenze klar überschritten. Wer derart beleidigt, verletzt seine vertraglichen gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten aus dem Mietvertrag und riskiert unmittelbar den Verlust der Wohnung.
Wenn der Vermieter rassistisch ist: Rechte der Mieterinnen und Mieter
Nicht nur Mieter können ausfällig werden. Vermieter sind ebenso an die Pflichten aus dem Mietvertrag und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gebunden. Diskriminierungen aufgrund von Herkunft, Religion oder ethnischer Zugehörigkeit sind unzulässig und zwar nicht nur bei der Wohnungsvergabe, sondern auch während des laufenden Mietverhältnisses.
Mieterinnen und Mieter können sich gegen rassistisches bzw. beleidigendes Verhalten des Vermieters wehren – unter anderem durch:
- Unterlassungsanspruch gegen den Vermieter
- Schadensersatzanspruch bei nachweisbarer Diskriminierung
- (Fristlose) Kündigung des Mietverhältnisses
Unser Tipp: Dokumentieren Sie die Vorfälle bestmöglich, um die Beweisführung zu erleichtern.
Rechtsanwalt für Mietrecht in Wuppertal rät: Wehren Sie sich gegen Diskriminierung
Das Urteil des AG Hannover zeigt deutlich, dass grobe Beleidigungen und rassistische Äußerungen die Bagatellgrenze überschreiten. Sie können das Mietverhältnis langfristig schädigen und eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Unsere fachkundige Rechtsanwältin für Mietrecht in Wuppertal, Anna-Sophie Böttcher, unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns über unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an (0202 245 67 0)