Wer sich scheiden lässt, stellt sich früher oder später eine zentrale Frage: Was passiert eigentlich mit dem Vermögen, das während der Ehe aufgebaut wurde? Viele Ehepartner gehen davon aus, dass bei einer Scheidung alles „einfach halbiert“ wird. Tatsächlich ist die Rechtslage differenzierter:
Der sog. Zugewinnausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehegatten fair an dem Vermögenszuwachs während der Ehe beteiligt werden. Was geschieht dabei rechtlich?
Gesetzliches Güterrecht: Was ist der Zugewinnausgleich?
Leben Ehegatten ohne Ehevertrag zusammen, gilt in Deutschland grundsätzlich der gesetz-liche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 Abs. 1 BGB). Entgegen einer weit verbreiteten Annahme bedeutet dies jedoch nicht, dass sämtliches Vermögen automatisch gemeinschaftliches Eigentum wird. Jeder Ehepartner bleibt grundsätzlich Eigentümer seines eigenen Vermögens. Wer beispielsweise bereits vor der Ehe ein Auto, ein Wertpapierdepot oder eine Immobilie besessen hat, behält dieses Vermögen auch während der Ehe.
Erst im Fall einer Scheidung stellt sich die Frage, ob einer der Ehepartner während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs erzielt hat als der andere. Genau dieser Unterschied wird durch den Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Beendigung der Zugewinngemeinschaft – Wie wird der Zugewinn berechnet?
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich entsteht grundsätzlich mit der Beendigung des Güterstandes, etwa durch Tod, Wechsel des Güterstands oder Scheidung. Bei der Scheidung ist gemäß § 1384 BGB der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich. Gerade deshalb lohnt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung und Dokumentation.
Vereinfacht gesagt wird zunächst ermittelt, welches Vermögen die Ehepartner zu Beginn der Ehe hatten und welches Vermögen am Ende der Ehe vorhanden ist. Die Berechnung erfolgt nach folgendem Grundprinzip: Das Endvermögen minus das Anfangsvermögen ergibt den Zugewinn eines Ehegatten. Anschließend werden die Zugewinne beider Ehegatten mitei-nander verglichen. Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt als der andere, muss er die Hälfte der Differenz ausgleichen.
Welche Vermögenswerte werden beim Zugewinn berücksichtigt?
Zu dem Zugewinn können zahlreiche Vermögenswerte gehören, wie das Bankguthaben, Wertpapierdepots, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen etc. Nicht selten entstehen gerade bei Immobilien, Kapitalanlagen oder Unternehmensanteilen erhebliche Streitigkeiten über den tatsächlichen Wert. Gerade in solchen Fällen ist eine professionelle Beratung sinnvoll.
Was der Zugewinnausgleich zu Erbrechten und Schenkungen sagt
Viele Betroffene überrascht eine wichtige Besonderheit des Familienrechts: Erbschaften und Schenkungen werden grundsätzlich privilegiert behandelt. Erhält ein Ehepartner während der Ehe beispielsweise eine Erbschaft von seinen Eltern, wird dieser Vermögenswert gemäß § 1374 Abs. 2 BGB grundsätzlich dem Anfangsvermögen zugerechnet. Dadurch soll verhindert werden, dass Familienvermögen im Rahmen einer Scheidung teilweise auf den anderen Ehepartner übergeht.
Anders kann es jedoch bei Wertsteigerungen aussehen. Verändert sich beispielweise der Wert einer geerbten Immobilie nach dem Erbfall, so findet diese Wertveränderung bei der Berechnung des Zugewinns stets Berücksichtigung.
Warum der Zugewinnausgleich häufig zu Konflikten führt
In der Praxis zählt der Zugewinnausgleich zu den häufigsten Streitpunkten im Scheidungsverfahren. Oft sind umfangreiche Vermögenswerte vorhanden oder es bestehen unterschied-liche Vorstellungen darüber, wem bestimmte Vermögensgegenstände wirtschaftlich zuzurechnen sind. Hinzu kommt, dass viele Ehepartner den Überblick über Vermögensentwicklungen der ver-gangenen Jahre verloren haben. Fehlende Unterlagen, unklare Bewertungen oder größere Vermögensverschiebungen können die Berechnung erheblich erschweren.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung hilft daher häufig dabei, kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden und realistische Erwartungen an das Scheidungsverfahren zu entwickeln.
Fazit vom Fachanwalt für Familienrecht: Zugewinnausgleich frühzeitig prüfen lassen
Der Zugewinnausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehepartner fair am während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachs beteiligt werden. Entgegen vieler Vorstellungen wird dabei jedoch nicht das gesamte Vermögen aufgeteilt, sondern lediglich der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen.
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