Haftungsfalle für Arbeitgeber: Stellenbesetzung mit Schwerbehinderten beachten!
Wer als Arbeitgeber nicht prüft, ob er eine ausgeschriebene Stelle nicht auch mit einem schwerbehinderten Menschen besetzen könnte, läuft Gefahr, an abgelehnte Bewerber Schadensersatz zahlen zu müssen.
Dabei ist es zunächst egal, in welcher Branche der Arbeitgeber tätig ist. Auch macht es keinen Unterschied, ob es sich um den öffentlichen Dienst oder ein privates Unternehmen handelt, wie das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden hat (Urteil vom 13. Oktober 2011, Az.: 8 AZR 608/10).