Betrugsverdacht: Zahlreiche Ermittlungsverfahren nach falschen Angaben bei der Beantragung der Corona-Soforthilfen

Datum

04.06.2021

Art des Beitrags

Rechtstipp

Mitte 2020 legte die Landesregierung in NRW aufgrund der Coronavirus-Pandemie ein finanzielles Unterstützungsprogramm für Betriebe auf, die infolge des Lockdowns besondere wirtschaftliche Einbußen verzeichnen mussten. Von Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern konnten die sogenannten Corona-Soforthilfen mittels eins entsprechenden Formulars online beantragt werden. Nunmehr geht die Staatsanwaltschaft allerdings davon aus, dass in einer Vielzahl von Fällen „falsche Angaben“ bei der Beantragung gemacht wurden, sodass teilweise Gelder an nicht zur Auszahlung berechtigte Empfänger geflossen sind. Ausweislich der aktuellen Medienberichte ist es in NRW aufgrund dessen bereits zur Einleitung von mehr als 5.000 Betrugsermittlungsverfahren gekommen.

Verdacht des Subventionsbetruges: Betroffene erhalten Post von der Staatsanwaltschaft

Wurden bei der Beantragung tatsächlich fehlerhafte Angaben gemacht, kann eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges nach § 264 StGB vorliegen. Bei einem nachgewiesen Subventionsbetrug droht nach der Maßgabe des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren; es handelt sich beim Subventionsbetrug daher keineswegs nur um ein Bagatelldelikt.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen besteht zudem noch die Gefahr, dass der durch die Corona-Soforthilfe erlangte Betrag zurückzuzahlen ist. Jedoch lässt sich feststellen, dass nicht in jedem eingeleiteten Ermittlungsverfahren die Ermittlungsergebnisse für eine Verurteilung vor Gericht ausreichen. Hier bieten sich eine Reihe von Anhaltspunkten, um den Vorwurf des Corona-Soforthilfe-Subventionsbetruges auszuräumen.

Rechtsanwalt in Wuppertal hilft beim Vorwurf des (Subventions-)Betruges

In derartigen Fällen ist es dringend anzuraten, sich so frühzeitig wie möglich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit entsprechender Erfahrung zu wenden und den Vorwurf überprüfen zu lassen. Wir raten Ihnen grundsätzlich, ohne entsprechenden Rechtsbeistand keinerlei Aussagen zu tätigen, da vorschnelle Äußerungen im Nachhinein oft die eigene Verteidigungsposition erschweren können.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben sich mit den Corona-Hilfen für Betriebe in der Corona-Pandemie auseinandergesetzt und können einen etwaigen Vorwurf des Subventionsbetruges detailliert auf seine Stichhaltigkeit untersuchen. Ein frühzeitiges Hinzuziehen kompetenter juristischer Unterstützung kann in vielen Fällen den Tatvorwurf entkräften und eine Verurteilung vor Gericht verhindern. Sie haben Probleme im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen? Schreiben Sie uns gleich über unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an – wir sind für Sie da.

Charleen Pfohl

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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