Weigerung zum Tragen von Arbeitskleidung – Ist eine Kündigung gerechtfertigt?
Arbeitgeber dürfen Beschäftigten nicht nur aus Aspekten der Sicherheit oder Hygiene bestimmte Schutz- bzw. Arbeitskleidung am Arbeitsplatz vorschreiben, sondern auch zur Wahrung eines einheitlichen Auftretens. Verweigert der Beschäftigte die Einhaltung der Kleiderordnung, stellt sich die Frage der möglichen Konsequenzen. Darüber, ob eine Kündigung in einem solchen Fall gerechtfertigt ist, entschied nun das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urteil v. 21.05.2024, Az. 3 SLa 224/24).