Mietwagen ohne Übergabeprotokoll: Haftet der Mieter für angebliche Schäden?
In einem vor dem Landgericht Lübeck (LG) verhandelten Fall verlangte die Vermieterin eines Mietwagens über 5.000 € Schadensersatz von dem Mieter, da bei der Rückgabe des Fahrzeugs Schäden festgestellt wurden. Allerdings gab es kein Übergabeprotokoll, das den Zustand des Fahrzeugs bei Mietbeginn dokumentierte, und der Mieter bestritt, die Schäden verursacht zu haben. Im Verlauf des Verfahrens galt es zu klären, ob der Mieter dennoch haften muss (Urteil v. 06.03.2024, Az. 6 O 82/23).