BGH zum Handyverbot am Steuer: Sind auch Taschenrechner verboten?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor kurzem darüber zu entscheiden, ob auch Taschenrechner vom sogenannten Handyverbot aus § 23 Abs. 1a StVO erfasst werden, sodass deren Nutzung während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit 100 Euro Geldbuße, sowie einem Punkt in Flensburg bestraft werden kann.