Unklare Beschilderung: Stadt bleibt auf Abschleppkosten sitzen
Datum
10.11.2020
Art des Beitrags
Rechtstipp
Wird das Auto im öffentlichen Straßenverkehr geparkt, muss man sich vergewissern, dass das an dieser Stelle auch erlaubt ist und nicht etwa Park- oder Halteverbotsschilder das Abstellen des Kraftfahrzeuges verbieten. Doch wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Beschilderung unklar oder mehrdeutig ist? Wer muss im Falle einer Abschleppmaßnahme für die Kosten aufkommen? Mit diesen Fragen musste sich kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz beschäftigen (Urteil v. 09.09.2020; Az.: 2 K 1308/19.KO).
Der Fall vor Gericht: Frau parkte Auto bei unklarer Beschilderungslage
2014 stellte eine externe Firma im Auftrag eines Event-Veranstalters in Koblenz verschiedene mobile Halteverbotsschilder auf, die nach Vorgaben der Stadt in einem Abstand von jeweils 50 Metern zueinander stehen sollten. An dieser Stelle bereits vorhandene Schilder, die den mobil aufgestellten Verkehrsschildern zum Teil widersprachen, sollten auf Anweisung der Behörde abgedeckt werden, sodass diese nicht mehr sichtbar waren. Eine Frau stellte ihr Fahrzeug sodann trotzdem im dortigen Halteverbot ab – offenbar, weil die Beschilderung vor Ort nicht eindeutig war. Die Stadt Koblenz ließ das Fahrzeug schließlich abschleppen.
Widerspruch gegen Kostenbescheid für Abschleppmaßnahme
Der Halter des Fahrzeugs, der Ehemann der Fahrerin, legte gegen den Bescheid der Stadt zunächst Widerspruch ein – allerdings ohne Erfolg. Daraufhin erhob er Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht und richtete sich gegen die Kostenübernahme. Er bemängelte, dass man nicht hätte erkennen können, auf welche Bereiche sich die mobil aufgestellten Schilder bezogen. Zudem sei die Beschilderung vor Ort widersprüchlich gewesen, da bestehende Schilder nicht abgedeckt wurden. Im Übrigen sei das dazugehörige Bußgeldverfahren auch bereits mit der Begründung eingestellt worden, dass sich der städtische Hilfspolizist nicht mehr habe genau erinnern können, ob die Beschilderung im Einzelnen korrekt gewesen sei.
VG Koblenz gibt Klage statt: Beschilderung muss klar erkennbar sein
Das rheinland-pfälzische Verwaltungsgericht gab nun dem Fahrzeughalter Recht. Das Gericht führte in der Urteilsbegründung an, die zuständige Verkehrsbehörde müsse dafür Sorge tragen, dass die Beschilderung eindeutig und vom Autofahrer nach einer „einfachen Umschau“ beim Abstellen des Fahrzeugs erkennbar sei. Das ordnungsgemäße Aufstellen der Schilder muss somit zum Beispiel mit Hilfe von Fotos von der Behörde ausreichend dokumentiert werden, damit dies im Falle von rechtlichen Streitigkeiten beweisbar ist.
Urteil zeigt: Unklare Beschilderung geht im Zweifel zu Lasten der Behörden
Die neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtes verdeutlicht: Bei einem Verkehrsverstoß oder einer Abschleppmaßnahme bestehen für Autofahrer durchaus noch Möglichkeiten, rechtlich gegen das eingeleitete Verfahren vorzugehen. Insbesondere wenn die Beschilderung an Ort und Stelle tatsächlich nicht eindeutig war, sind die Erfolgsaussichten im Falle eines Widerspruchs oder einer Klage hoch. Unklare oder fehlerhafte Beschilderungen spielen zudem oft auch bei Geschwindigkeitsverstößen im Ordnungswidrigkeitenrecht eine wichtige Rolle.
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Hinweis: Der Inhalt dieses Rechtstipps ist zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung aktuell. Da sich sowohl Gesetze als auch Rechtsprechung schnell ändern können, kontaktieren Sie bei Fragen bitte den zuständigen Anwalt.