Unfall auf öffentlichem Parkplatz: Gericht kippt „Rechts vor Links“-Regel!
Große Parkplätze sind, gerade in Städten, oft unübersichtlich und eng. Somit kommt es auf öffentlichen Stellflächen von Lebensmittelhändlern, Baumärkten und Co. immer wieder zu Unfällen. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil v. 22.06.2022, Az.: 17 U 21/22) zeigt nun, dass die allgemein bekannte Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ auf Parkplätzen oft nicht gilt – auch wenn Schilder wie „Hier gilt die StVO“ an der Einfahrt dies vermeintlich nahe legen.