Unfall auf öffentlichem Parkplatz: Gericht kippt „Rechts vor Links“-Regel!

Datum

18.10.2022

Art des Beitrags

Rechtstipp

Große Parkplätze sind, gerade in Städten, oft unübersichtlich und eng. Somit kommt es auf öffentlichen Stellflächen von Lebensmittelhändlern, Baumärkten und Co. immer wieder zu Unfällen. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil v. 22.06.2022, Az.: 17 U 21/22) zeigt nun, dass die allgemein bekannte Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ auf Parkplätzen oft nicht gilt – auch wenn Schilder wie „Hier gilt die StVO“ an der Einfahrt dies vermeintlich nahe legen. Wir zeigen, welche Folgen das Urteil für die Haftungsverteilung bei Unfällen auf Parkplätzen hat und worauf man generell achten sollte, wenn man auf Parkplätzen unterwegs ist.

Der Fall vor Gericht: Kollision auf Baumarktparkplatz

Zwei PKW waren auf einem öffentlichen Parkplatz zusammengestoßen. Dabei befand sich ein Fahrzeug auf einer Fahrstraße, die zur Ausfahrt des Parkplatzes führte – das andere Auto kam von rechts aus einer seitlichen Gasse, die in die Fahrstraße zur Ausfahrt mündete. Im Kreuzungsbereich der Fahrgassen kam es dann zur Kollision. Während das Landgericht die Haftung noch zu 75% dem vermeintlich wartepflichtigen Autofahrer auf der Ausfahrtgasse auferlegte, nahm das OLG Frankfurt eine Halbierung der Haftungsquoten vor.

OLG Frankfurt: „Rechts-vor-Links“-Regel auf Parkplätzen oft nicht anwendbar!

Die Frankfurter Richter stellten nun in ihrem Urteil klar: In dieser Situation galt kein „Rechts vor Links“. Daher könne sich der auf der Seitengasse befindliche und von rechts kommende Autofahrer nicht auf sein Vorfahrtsrecht berufen. Denn Fahrgassen für die Parkplatzsuche seien keine dem fließenden Verkehr dienenden Straßen, die einem Fahrzeugführer Vorfahrt gewähren können. Vielmehr gelte auf Parkplätzen das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, bei dem sich die Fahrer notfalls verständigen müssten.

Etwas anderes gelte nur, sofern die Fahrspuren unmissverständlichen Straßencharakter aufweisen. Dafür spreche laut OLG die Breite der Fahrbahn und andere bauliche Merkmale wie Bürgersteige, Randstreifen oder Gräben. Befänden sich allerdings wie im vorliegenden Fall Parkboxen auf beiden Fahrgassen, sei das ein klares Anzeichen gegen einen Straßencharakter.

Parkplatzverkehr: Aufmerksames Fahren unabdingbar

Die Entscheidung zeigt: Auf Parkplätzen gelten erhöhte Sorgfaltsanforderungen. Da oftmals keine Vorfahrtregeln greifen, bleibt nur das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Konkret bedeutet das: Die tatsächliche Haftungsverteilung im Falle eines Unfalls hängt vom Einzelfall ab. Geschwindigkeit, Reaktionszeit und Bauweise des Parkplatzes können dabei eine wichtige Rolle spielen. Zwar wirken Schäden, die bei einem Unfall auf Parkplätzen bei geringen Geschwindigkeiten entstehen, oftmals eher klein. Die tatsächliche Schadenshöhe kann allerdings nur ein Gutachter ermitteln, der auch den Minderwert des Fahrzeugs durch den Unfallschaden berücksichtigt. Die tatsächliche veranschlagte Schadenshöhe übertrifft dabei nicht selten die ersten Erwartungen.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Wuppertal: Schnelle und kompetente Hilfe im Schadensfall

Gerade deshalb ist es wichtig, im Falle eines Unfalls auf eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zurückzugreifen, der/die die Haftungssituation fachmännisch beurteilt und die weitere Kommunikation mit Versicherungen, Gutachtern und Gerichten übernimmt. Unsere Rechtsanwältin Charleen Pfohl steht Ihnen im Verkehrsrecht gerne zur Verfügung. Sie sind an einem Unfall beteiligt gewesen? Kontaktieren Sie uns direkt und unverbindlich über unsere Online-Beratung oder rufen Sie uns an!

Charleen Pfohl

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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Hinweis: Der Inhalt dieses Rechtstipps ist zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung aktuell. Da sich sowohl Gesetze als auch Rechtsprechung schnell ändern können, kontaktieren Sie bei Fragen bitte den zuständigen Anwalt.

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