Gefälschter Impfausweis: Grund für eine fristlose Kündigung?
Datum
29.04.2022
Art des Beitrags
Rechtstipp
Immer wieder sorgen gefälschte Impfausweise für rechtliche Streitigkeiten. Nun mussten die Richter des Arbeitsgerichts Düsseldorf über einen Fall entscheiden, in welchem ein Arbeitnehmer wegen eines gefälschten Impfausweises „aus wichtigem Grund“ fristlos gekündigt wurde (Urteil vom 18.02.2022, Az.: 11 Ca 5388/21). Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Entscheidung des Arbeitsgerichts.
Kündigung rechtmäßig? - Arbeitnehmer zeigt gefälschten Impfausweis
Der klagende Arbeitnehmer war als Küchenfachberater in einem Einzelhandelsbetrieb tätig. Hauptsächlich führte er Verkaufsgespräche in der Filiale und hatte dementsprechend einen intensiven persönlichen Kontakt zu anderen Mitarbeitern und Kunden. Im Zuge der Einführung der sog. 3G-Regelung am Arbeitsplatz legte der Arbeitnehmer die Kopie seines Impfausweises vor, nach dem er über einen vollständigen Impfschutz verfügte. Nach genauerer Betrachtung der im Impfausweis eingetragenen Impfstoffchargen ergab sich, dass der Impfnachweis gefälscht war. Daraufhin wurde der Arbeitnehmer außerordentlich und fristlos gekündigt.
Außerordentliche Kündigung wirksam? Arbeitsgericht Düsseldorf mit klarem Urteil!
Der Arbeitnehmer erhob eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Düsseldorf, welches sich fortan mit dem Fall zu beschäftigen hatte. Der Kläger berief sich auf das jahrelang einwandfreie Arbeitsverhältnis und trug vor, die Einführung der 3G-Regel sei ihm nicht bekannt gewesen. Er räumte zwar ein, dass der Impfausweis gefälscht war - dennoch könne laut ihm daraus nicht geschlossen werden, dass er sich nicht zudem täglich testen ließe. So ginge von ihm kein erhöhtes Ansteckungsrisiko aus.
Kündigung aus wichtigem Grund bei Vorlage von gefälschten Impfausweisen möglich
Die Richter des Arbeitsgerichts Düsseldorf entschieden jedoch im Sinne des Arbeitgebers. So habe der Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Nebenpflichten verletzt, indem er die Nachweispflicht des Infektionsschutzgesetzes umging und damit das Ansteckungsrisiko anderer Mitarbeiter und Kunden erhöhte. Zudem nahm er gleichermaßen Arbeits- und Produktionsausfälle in Kauf. Die Aussage, er hätte von der 3G-Regelung nichts gewusst, sei aufgrund der breiten medialen Berichterstattung bezüglich des Themas nicht überzeugend. Weitere vorgetragene Gegenargumente des Arbeitnehmers konnten das Düsseldorfer Arbeitsgericht nicht überzeugen, sodass die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfiel. Es sei dem Unternehmen nicht zumutbar, den Angestellten weiterhin zu beschäftigen – die Richter erkannten ein „hohes Maß an krimineller Energie“ auf Seiten des Arbeitnehmers.
Kündigung erhalten? GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal stehen Ihnen zur Seite!
Wer eine Kündigung erhält, sollte schnellstmöglich an einen im Arbeitsrecht fachlich versierten Rechtsanwalt herantreten, der Arbeitnehmern ihre Rechte erläutert und mögliche Handlungsoptionen aufzeigt. Auch Arbeitgebern ist im Falle eines Kündigungsgesuches oft anzuraten, bereits im Vorhinein Kontakt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzunehmen, um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses juristisch wasserdicht zu gestalten. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Junker steht Ihnen in Ihrem individuellen Fall gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns über die unverbindliche Online-Beratung oder telefonisch und schildern Sie uns Ihre Situation.
Hinweis: Der Inhalt dieses Rechtstipps ist zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung aktuell. Da sich sowohl Gesetze als auch Rechtsprechung schnell ändern können, kontaktieren Sie bei Fragen bitte den zuständigen Anwalt.