Bewiesen: LED-Scheinwerfer können beim Gerät „ES3.0“ zu fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen führen!

Datum

22.02.2019

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Erst waren es Halogen, danach Xenon und nun LED-Scheinwerfer: Die Licht- und Beleuchtungstechnik bei Autos entwickelt sich stetig weiter. Neuartige LED-Scheinwerfer sorgen für eine gute Fahrbahnausleuchtung und eine verbesserte Sichtbarkeit im Dunkeln und sind dabei sehr energieeffizient. Aus einer neuen Studie basierend auf verschiedenen Sachverständigengutachten, welche am 31.01.19 veröffentlicht wurde, geht nun hervor, dass LED-Scheinwerfer zu gravierend falschen Messergebnissen bei einem bestimmten Messgerät führen können. Wir erklären, was die genaue Ursache dafür ist und zeigen, inwiefern Sie sich als Betroffener mit einem Fahrzeug mit LED-Scheinwerfern, Blinkern oder Tagfahrlicht erfolgreich gegen eine Fehlmessung und Ihren Bußgeldbescheid wehren können.

Betroffenes Blitzgerät ES3.0 ist bundesweit verbreitet

Konkret fehleranfällig ist in diesem Zusammenhang das Blitzgerät mit der Typenbezeichnung „ES3.0“ der Firma ESO GmbH, welches hierzulande etwa 700 Mal fest verbaut oder mobil im Einsatz ist und täglich mehrere tausend potentielle Geschwindigkeitsverstöße aufzeichnet. Einer der populärsten und meistbefahrensten Stellen, an welcher dieses Gerät verbaut ist, befindet sich auf der BAB 3 bei Neustadt (Wied). Schon seit einiger Zeit häufen sich hier die Vermutungen, dass die Ursache für einige fehlerhafte Geschwindigkeitsermittlungen die LED-Beleuchtungseinrichtung des geblitzten Fahrzeugs sein könnte. Nun kommen mittlerweile mehrere gerichtliche Gutachten übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass LED-Licht die verwendete Blitzer-Messtechnik tatsächlich beeinflusst und Messergebnisse um bis zu 8 % oder 12 km/h verfälschen kann.

Messtechnik nicht für LED-Licht ausgelegt

Der Grund für die Fehler: LED-Leuchten liefern nicht immer konstantes Licht. Vielmehr ist die in Autos verbaute Lichtquelle „pulsierendes“ LED-Licht, das in sehr kurzen Abständen immer wieder ein- und ausgeschaltet wird. Dabei sind diese Abstände so kurz, dass sie für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar sind und den Eindruck von „Dauerlicht“ erwecken. Genau dieses Ein- und Ausschalten des Lichtes ist für das betroffene Messgerät jedoch ein Problem: Das „ES3.0“ misst die Helligkeitsprofile der vorbeifahrenden Fahrzeuge über einen am Fahrbahnrand aufgestellten Sensorkopf und errechnet hieraus die Geschwindigkeit. Dafür benötigt das Gerät jedoch zumindest für die Dauer seiner Messung eine gleichbleibende Helligkeit der gemessenen Fahrzeugteile, um am Ende verlässliche Messwerte zu liefern. Das LED-Licht verursacht jedoch dunkle und sehr helle Abschnitte, die als Spitzen (sog. „Peaks“) in den jeweiligen Messkurven auftauchen und zu einer falschen Berechnung eines Geschwindigkeitswertes führen können.

Warum wurde das LED-Licht bei der Zulassung des Blitzers nicht berücksichtigt?

Der Blitzer ist mit seiner momentanen Messtechnik zwar geeicht und von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen, jedoch stammt die Zulassung dieses Messsystems aus dem Jahr 2006, als LED-Scheinwerfer in Autos noch gänzlich unbekannt waren. Folglich „kennt“ die Messtechnik grundsätzlich keine LED-Scheinwerfer und kann durch das ständige Ein- und Ausschalten der Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug regelrecht „in die Irre geführt werden“ und fehlerhafte Messergebnisse liefern.

Das Studienergebnis der Sachverständigen

Nun kommen sieben Experten zum klaren Ergebnis: „Messungen mit dem [betroffenen Messgerät] können nicht mehr als standardisiertes Messverfahren gelten“ und müssten allesamt durch eine gesonderte Auswertung der detaillierten Messdaten in jedem Einzelfall auf Auffälligkeiten hin geprüft werden. In die Fallstudie wurden Fälle einbezogen, in welchen eine Geschwindigkeitsabweichung von Messung zu Realgeschwindigkeit in Höhe von 8 % oder 12 km/h nachgewiesen werden konnte. Eine derartige Differenz ist eine gravierende Messabweichung, die weit außerhalb der gesetzlich festgelegten Toleranzbereiche liegt. Zugelassen sind Toleranzen von lediglich 3 km/h bis 100 km/h oder 3 % unter 100 km/h.

Gute Chancen bei Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Die neue Studie bietet damit beste Voraussetzungen für eine gelungene Verteidigung gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid. Falls Sie mit einem Auto mit LED-Scheinwerfern oder LED-Tagfahrlicht von einem „ES3.0“-Gerät geblitzt worden sind, haben Sie nunmehr gute Chancen, dass Auffälligkeiten und Fehler in den Signalverläufen der Messdaten zu einer Reduktion der Geldbuße, einem Wegfall der Punkte oder des drohenden Fahrverbotes oder sogar zu einer vollständigen Einstellung des Bußgeldverfahrens führen. Nehmen Sie dazu einfach und unverbindlich Kontakt mit uns über unsere Online-Beratung auf oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

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