Mehrere Schilder missachtet: Erhöhung der Geldbuße rechtmäßig?
Datum
22.07.2021
Art des Beitrags
Rechtstipp
Hält man sich nicht an die ausgeschilderte zulässige Höchstgeschwindigkeit und wird dabei erwischt, so ist meistens ein Bußgeld und ggf. Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot die Folge – zumindest sofern man sich nicht gegen eine etwaige Messung verteidigt. Das Oberlandesgericht Koblenz musste sich nun mit der Frage beschäftigen, ob das Missachten von mehreren hintereinander aufgestellten Schildern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung eine Erhöhung der Regelgeldbuße rechtfertigt.
Geschwindigkeitsverstoß: Höheres Bußgeld wegen erhöhter Fahrlässigkeit?
Im Fall, der vor dem Amts- und Oberlandesgericht verhandelt wurde, war ein Autofahrer an drei beidseitig hintereinander aufgestellten Temposchildern vorbeigefahren und mit 121 km/h geblitzt worden, erlaubt waren lediglich 100 km/h. Er legte gegen das verhängte Bußgeld in Höhe von 70 Euro Einspruch ein – zunächst ohne Erfolg. Das zuständige Amtsgericht Linz erhöhte die Geldbuße infolgedessen sogar auf 85 Euro. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Fahrer mit einer erhöhten Fahrlässigkeit gehandelt habe. Denn er habe die Verkehrsschilder wahrgenommen und sein Fahrverhalten trotzdem nicht angepasst. Gegen diese Entscheidung legte der Fahrer Rechtsbeschwerde ein.
OLG Koblenz: Erhöhung der Geldbuße rechtens!
Die Richter des OLG Koblenz sahen die Bußgelderhöhung durch das Amtsgericht als gerechtfertigt an. Im Regelfall werde ein fahrlässiges Handeln angenommen und dementsprechend der reguläre Bußgeldregelsatz angewandt. Vorliegend habe der Autofahrer allerdings mehrere Verkehrsschilder zur Höchstgeschwindigkeit nicht gesehen und seine Geschwindigkeit über einen längeren Zeitraum nicht angepasst. In Fällen wie diesem könne somit von einem besonderen Umstand ausgegangen werden, sodass die Erhöhung des Bußgeldes rechtens sei.
Beeinflusst die Anzahl der aufgestellten Verkehrsschilder also die Höhe des Bußgeldes?
Der Senat des OLG Koblenz führte zur näheren Begründung aus, dass der hier begangene erhöhte Sorgfaltsverstoß insbesondere in Verbindung mit der Mehrfachbeschilderung stehe. Denn diese sei dazu da, die Geschwindigkeitsüberschreitungen auf besonders unfall- oder gefahrenträchtigen Strecken besser durchzusetzen. Zudem würde eine solche mehrfach aufgestellte Geschwindigkeitsbegrenzung einen verantwortungsbewussten Fahrer dazu veranlassen, vorsichtig zu fahren und die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Die Dreifachbeschilderung stelle hier insofern einen besonderen Begleitumstand dar, welcher zu einem gesteigerten Sorgfaltsverstoß führe und die Erhöhung der Geldbuße insgesamt rechtfertige.
Bußgeldbescheid überprüfen lassen und Einspruch einlegen – GKS Rechtsanwälte in Wuppertal helfen!
Eine Erhöhung der Regelgeldbuße kommt mittlerweile immer häufiger vor, ist rechtlich zudem oft problematisch. Oft lässt sich eine Erhöhung der Geldbuße oder gar eine Verurteilung wegen Vorsatzes durch eine gute Verteidigung vermeiden – beispielsweise, wenn darlegt werden kann, wieso man unbemerkt schneller wurde oder wieso man die Schilder aufgrund einer Ablenkung nicht gesehen hat. Im größten Teil aller Bußgeldverfahren kann, nachdem ein qualifizierter Rechtsanwalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat, eine Verfahrenseistellung, eine Reduktion der Geldbuße oder gar ein Freispruch erreicht werden.
Gerade wenn es um Punkte und Fahrverbote geht, kann es sich somit durchaus lohnen, gegen einen erlassenen Bußgeldbescheid vorzugehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft die Erfolgschancen in Ihrem Fall und greift Ihnen in einem Verfahren gegen die zuständigen Behörden juristisch unter die Arme. Dafür übernimmt eine (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung in aller Regel sogar die anfallenden Kosten. Schreiben Sie uns einfach über unsere unverbindliche Online-Beratung und übersenden Sie uns ggf. gleich einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid oder rufen Sie uns an.
Hinweis: Der Inhalt dieses Rechtstipps ist zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung aktuell. Da sich sowohl Gesetze als auch Rechtsprechung schnell ändern können, kontaktieren Sie bei Fragen bitte den zuständigen Anwalt.