Mietwagen ohne Übergabeprotokoll: Haftet der Mieter für angebliche Schäden?
Datum
04.11.2024
Art des Beitrags
Rechtstipp
In einem vor dem Landgericht Lübeck (LG) verhandelten Fall verlangte die Vermieterin eines Mietwagens über 5.000 € Schadensersatz von dem Mieter, da bei der Rückgabe des Fahrzeugs Schäden festgestellt wurden. Allerdings gab es kein Übergabeprotokoll, das den Zustand des Fahrzeugs bei Mietbeginn dokumentierte, und der Mieter bestritt, die Schäden verursacht zu haben. Im Verlauf des Verfahrens galt es zu klären, ob der Mieter dennoch haften muss (Urteil v. 06.03.2024, Az. 6 O 82/23).
Schäden an dem zurückgegebenen Mietwagen – Kein Übergabeprotokoll vorhanden
Der Beklagte mietete das Fahrzeug der Klägerin. Bei der Rückgabe wurden Schäden an der vorderen rechten Tür sowie an der linken Stahlfelge verzeichnet. Die Klägerin behauptete, das Fahrzeug sei zu Beginn der Mietzeit unbeschädigt gewesen, und machte den Beklagten für die Beschädigungen verantwortlich. Ein Übergabeprotokoll, das den Zustand des Fahrzeugs bei Übernahme dokumentiert hätte, wurde allerdings nicht erstellt.
Beweislast obliegt der Vermieterin: Es existiert keine rechtliche Vermutung
Das Gericht stellte klar, dass die Beweislast für den Schadensersatzanspruch vollständig bei der Vermieterin liege. Sie hätte nachweisen müssen, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe noch nicht vorhanden war und während der Mietzeit vom Beklagten verursacht wurde. Es existiere keine rechtliche Vermutung zugunsten des Vermieters in Fällen wie diesem. Das Gericht sah diesen Nachweis nicht als erbracht an, da die Vernehmung der Zeugen unergiebig blieb und keine ausreichenden Erinnerungen an den Zustand des Fahrzeugs oder den Schadenszeitpunkt vorlagen.
Beweispflicht des Vermieters – Übergabeprotokoll ist unerlässlich
Das Urteil verdeutlicht, dass Vermieter von Mietwagen in vollem Umfang beweispflichtig sind, wenn sie Schadensersatz für während der Mietzeit entstandene Beschädigungen geltend machen möchten. Ohne ein detailliertes Übergabeprotokoll oder andere Beweise, die den Zustand des Fahrzeugs bei Anmietung festhalten, haben Vermieter vor Gericht kaum Erfolgschancen. Das LG Lübeck wies die Klage der Vermieterin ab.
Ob Forderung oder Anspruch: Die GKS Rechtsanwälte stehen an Ihrer Seite
Das Urteil zeigt, wie essenziell die sorgfältige Dokumentation bei der Fahrzeugübernahme und -rückgabe ist, um etwaige Ansprüche geltend machen zu können. Bei Schadensersatzforderungen und Haftungsfragen ist eine fundierte rechtliche Beratung von entscheidender Bedeutung. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und die Beweislage klar zu analysieren. Unsere Rechtsanwältin Meret Bischoff unterstützt Sie sowohl bei der Verteidigung gegen ungerechtfertigte Forderungen als auch bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Schreiben Sie uns über unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an (0202 245 67 0).
Hinweis: Der Inhalt dieses Rechtstipps ist zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung aktuell. Da sich sowohl Gesetze als auch Rechtsprechung schnell ändern können, kontaktieren Sie bei Fragen bitte den zuständigen Anwalt.