Schadensersatz nach Verkaufsabbruch auf Ebay – wann muss der Verkäufer Schadensersatz zahlen?
Datum
06.10.2023
Art des Beitrags
Rechtstipp
Bietet ein Verkäufer einen Artikel auf der Verkaufsplattform Ebay an, bricht den Kauf sodann aber grundlos ab, so macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Aber unter welchen Umständen steht dem Käufer ein Schadensersatzanspruch zu? Darüber hat nun das Landgericht (LG) Köln in einem aktuellen Urteil entschieden (Urteil vom 25.08.2023, Az. 37 O 220/22).
Anfechtung bei einem Verkauf auf Ebay: LG Köln zur Forderung von Schadensersatz
In dem vorliegenden Fall hat eine Verkäuferin ein Sofa auf Ebay zu einem Preis von 700 € angeboten. Der tatsächliche Wert des Sofas lag jedoch bei 7.000 €. Ein Käufer erwarb das Sofa und überwies den Kaufpreis an die Verkäuferin. Daraufhin teilte diese dem Käufer mit, dass ein Fehler vorliege und er sein Geld zurückbekommen würde. Der Käufer wollte dies jedoch nicht akzeptieren. Infolgedessen brachte die Verkäuferin an, dass sie sich in den USA befinde und der Verkauf des Sofas deshalb nicht möglich sei. Sie erstattete dem Käufer den gezahlten Kaufpreis und wählte bei Ebay den Abbruchgrund „Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt“. Nach Ablauf mehrerer Monate trat der Käufer vom Kaufvertrag zurück und verlangte Schadensersatz in Höhe von 6.300 €. Erst dann erklärte die Verkäuferin, dass sie sich vertippt hatte und das Sofa eigentlich zu einem Kaufpreis in Höhe von 7.000 € hatte anbieten wollte.
Voraussetzungen einer Anfechtung – nicht alle Anfechtungsgründe sind relevant
Zur Anfechtung eines Angebots müssen ein Anfechtungsgrund und eine Anfechtungserklärung innerhalb einer Anfechtungsfrist vorliegen. Das Landgericht Köln befand, dass die Verkäuferin mit keinem der vorgebrachten Gründe alle Voraussetzungen erfüllt, die sie zur Anfechtung berechtigen. Dass die Verkäuferin in den USA lebt und sie das Sofa daher nicht übergeben kann, hält das Landgericht für sachlich falsch und irrelevant. Der Abbruchgrund, dass der Artikel nicht mehr vorrätig oder beschädigt sei, berechtigt die Verkäuferin ebenfalls nicht zur Anfechtung.
LG Köln zur verspäteten Anfechtung – Schadensersatzpflicht des Verkäufers
Das Vertippen der Verkäuferin könnte einen tauglichen Erklärungsirrtum gemäß § 119 Abs. 1 Fall 2 BGB darstellen, so das Landgericht Köln. Allerdings muss eine Anfechtung aufgrund eines Erklärungsirrtums gemäß § 121 Abs. 1 BGB unverzüglich erfolgen. Die Frist hierzu beträgt maximal zwei Wochen und beginnt mit der Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Im vorliegenden Fall hat die Verkäuferin zunächst nur rechtlich unerhebliche Gründe genannt. Die Anfechtung aufgrund des rechtlich beachtlichen Erklärungsirrtums erfolgte erst nach mehreren Monaten. Das Landgericht Köln erblickte hierin keine unverzügliche Anfechtung. Grundsätzlich können Gründe nachgeschoben werden, allerdings müssen diese auf dem gleichen Lebenssachverhalt beruhen. Das Landgericht Köln entschied, dass die Gründe, dass die Verkäuferin in den USA lebt, das Sofa nicht mehr vorrätig oder beschädigt ist und dass sie sich bei der Angabe des Kaufpreises vertippt hat, nicht den gleichen Lebenssachverhalt darstellen. Das Landgericht Köln gab dem Käufer recht und verpflichtete die Verkäuferin zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 6.300 €.
Schadensersatzanspruch bei Verkaufsabbruch: GKS Rechtsanwälte prüfen Ihre Rechte
Das Urteil zeigt, dass Fehler bei Ebay-Verkäufen unter Umständen zu Schadensersatzansprüchen führen können. Aufgrund der sich ständig ändernden Rechtsprechung und Besonderheiten, die für Ebay gelten, sollte stets ein fachkundiger Anwalt konsultiert werden. Unsere Rechtsanwältin Charleen Pfohl hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch (0202 245 67 0) oder direkt über die unverbindliche Online-Beratung.
Hinweis: Der Inhalt dieses Rechtstipps ist zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung aktuell. Da sich sowohl Gesetze als auch Rechtsprechung schnell ändern können, kontaktieren Sie bei Fragen bitte den zuständigen Anwalt.