Unsere Referenzen

I. GKS Rechtsanwälte in Funktion des Sachwalters:

Es handelt sich um einen Betrieb mit Sitz in Wülfrath und einer Belegschaft von bis zu 10 Arbeitnehmern. Das Verfahren wurde in der 2. Jahreshälfte 2014 eingeleitet mit dem Ziel, das Unternehmen zu sanieren. Die ursprüngliche Absicht, das Insolvenzverfahren innerhalb eines Jahres wieder zu verlassen, konnte hier nicht erreicht werden. Ursache der langen Verfahrensdauer (ca. 2 ½ Jahre) sind folgende Umstände:

  • Das Unternehmen hatte bei Verfahrenseinleitung nur wenige Kunden (bis zu 3 Kunden). Der Hauptkunde mit einem Umsatzanteil von etwa 78% hatte 6 Monate vor Antragstellung selbst Insolvenzantrag gestellt. Im Laufe des Verfahrens konnte der Kundenkreis dann auf aktuell ca. 30 Kunden vergrößert werden. Die Akquisetätigkeit hat indes deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen, als bei Verfahrensbeginn vorausgesehen;
  • das Unternehmen leidet auch im Verfahren ständig unter zu geringer Liquidität. Aufträge können wegen der Vorkasseforderung der Lieferanten nicht zügig abgewickelt werden;
  • hinreichende Liquiditätsreserven stehen bei der Inhaberfamilie nicht zur Verfügung.

Es handelt sich um ein Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern.

Die Insolvenzsituation entstand Ende 2015, weil der Hauptkunde nicht mehr bereit war, Aufträge zu erteilen. Ursache der Auftragskündigung war der Umstand, dass die Schuldnerin Preisvorteile beim Einkauf nicht an ihren Kunden weitergegeben hat.

Die Anpassung der Kostensituation war sodann nicht kurzfristig möglich.

Im Verfahren konnte das Unternehmen stabilisiert werden. Nachdem mit der Hausbank nach längeren Verhandlungen eine Lösung über die Anpassung der Kreditkosten herbeigeführt werden konnte, ist der Abschluss des Verfahrens über Insolvenzplan nach einer Verfahrensdauer von etwa 1 Jahr gelungen.

Dieses Unternehmen ist in eine Insolvenzsituation geraten, weil im Neubau- und Pflegebereich erhebliche Auftragseinbrüche stattgefunden haben. Wegen drohender Insolvenz war daher die Antragstellung erforderlich.

Die Unternehmung ist aktuell damit befasst, den Betrieb für die Zukunft leistungsfähig aufzustellen. Dabei kommen mehrere Varianten in Betracht, die zurzeit gegeneinander abgewogen werden.

Das Unternehmen ist am Niederrhein ansässig und beschäftigt bis zu 350 Arbeitnehmer.

Die Unternehmung ist durch Untreuehandlungen leitender Mitarbeiter in Schwierigkeiten geraten. Die Untreuehandlungen hatten erhebliche Nachforderungen von Trägern der Sozialversicherungen zur Folge.

Diese Nachforderungen sind Ursache der Antragstellung. Die Mitarbeiter, die die Schwierigkeiten zu verantworten haben, sind zwischenzeitlich entlassen.

II. ESUG-Verfahren in Beraterfunktion:

Das Wuppertaler Familienunternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern kam in Schwierigkeiten aufgrund erheblicher Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und dem Unternehmensgründer, der in erheblichem Umfang in die Befugnisse des Geschäftsführers (Sohn) eingegriffen hat.

Die Verfahrenseinleitung erfolgte wegen drohender Insolvenz im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens mit dem Ziel, die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse zu verändern.

Im Verlaufe des Verfahrens konnte die Mehrheitsgesellschafterin (Stiefmutter) abgefunden und die gesellschaftsrechtliche Konfliktlage beseitigt werden.

Das Unternehmen ist als Großhändler im Bereich Gussprodukte/Heizkörper und Thermen mit bis zu 10 Mitarbeitern am Markt. Das Verfahren wurde wegen drohender Insolvenz eingeleitet, da das Unternehmen Verbindlichkeiten bei einem seiner wesentlichen Lieferanten nicht begleichen konnte. Das Unternehmen konnte im Verfahren stabilisiert werden. Nach Abschluss des Verfahrens über Insolvenzplan und nach einer Verfahrensdauer von ca. 1 Jahr konnte das Unternehmen an einen Dritten veräußert werden.

In diesem Fall war die Antragstellung erforderlich geworden, nachdem eine prozessuale Auseinandersetzung mit dem ehemals wichtigsten Lieferanten in 2. Instanz zum Nachteil der Schuldnerin ausgegangen ist.

Der ehemalige Lieferant betätigt sich nunmehr als Konkurrent und verfolgt das Ziel, dass das Eigenverwaltungsverfahren beendet wird und das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit einstellt.

Aus dieser Absicht des wesentlichen Gläubigers resultieren Streitverfahren, die aktuell zur Entscheidung beim BGH anstehen.

Es handelt sich um ein Unternehmen mit bis zu 40 Arbeitnehmern mit Sitz in Düsseldorf. Das Unternehmen hatte bei Verfahrenseinleitung 3 Betriebsteile, von denen 1 Betriebsteil zwischenzeitlich wegen fehlender Rentabilität aufgegeben wurde.

Ursache des Insolvenzantrages wegen drohender Insolvenz waren hohe Krankenstände und teilweise unrentable Aufträge.

Der Sanierungsprozess dauert an. Mit einem wesentlichen Auftraggeber konnten Preiserhöhungen vereinbart werden. Die Führung der Abteilungen konnte gestrafft und dadurch Personalkosten eingespart werden. Die operative Sanierung wird sich über einen Zeitraum bis Ende 2017 hin erstrecken.

Das Verfahren soll im Verlaufe des Kalenderjahres 2017 über Insolvenzplan abgeschlossen werden.

Seit Anfang November 2016 betreuen wir einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb aus Velbert mit bis zu 30 Arbeitnehmern.

Der Insolvenzantrag wurde erforderlich, nachdem im 4. Quartal 2016 festgestellt wurde, dass in erheblichem Umfang Alt-Forderungen wertlos geworden waren.

Das Unternehmen wird zudem durch eine Vielzahl von Prozessverfahren, die aus Aufträgen der Vorjahre 2014 und 2015 entstanden sind, in Mitleidenschaft gezogen.

Im Verfahren soll erreicht werden, dass

 

  • der Betrieb operativ in Ruhe seine Arbeit abwickeln kann;
  • ein hoher Auftragsbestand abgearbeitet und der Vertrieb gestärkt wird;
  • die Verschuldung deutlich gesenkt wird;
  • die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse neu geordnet werden.

Die Abwicklung des Verfahrens über Insolvenzplan sollte erfolgreich in 2017 abgeschlossen werden können.

III. Beratung vor Verfahrenseinleitung

In verschiedenen Mandaten haben wir Unternehmen beraten, die sich mit dem Gedanken tragen oder getragen haben, ob ein Verfahren in Eigenverwaltung für sie sinnvoll sein kann.

Dabei haben sich vor allem folgende Problemlagen ergeben:

  • Auftreten erheblicher Verluste durch falsche Kalkulation;
  • fehlerhafte Auftragsdurchführung;
  • zu hohe Mietkosten bei der Anmietung der betrieblichen Immobilien;
  • ungünstige Geschäftslagen.


In all diesen Fällen kam die Einleitung eines Verfahrens in Eigenverwaltung in Betracht, auch um sich von für das Unternehmen ungünstigen Mietverträgen zu befreien.

Die Verfahren wurden aus unterschiedlichen Gründen seitens der Mandanten nicht bzw. noch nicht eingeleitet.

Aktuelles im Rechtsbereich "Sanierung & Insolvenz":

Magazin: Sanierungskonzepte zur Liquiditätssteigerung

In unserem digitalen Magazin erhalten Sie nähere Informationen rund um das Thema Sanierung von Unternehmen.

Ihre Ansprechpartner:

Johannes Koepsell

Rechtsanwalt

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