Checkliste: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament
Datum
14.05.2013
Art des Beitrags
Checkliste
Für einen schweren Unfall, einen medizinischen Notfall oder sogar den eigenen Sterbefall vorzusorgen, ist verständlicherweise ein mehr als unangenehmes Thema.
Dabei bedarf es keines großen zeitlichen und finanziellen Aufwandes, um die Angehörigen im Fall der Fälle tauglich „auszurüsten“: Durch die Zusammenstellung eines privaten Notfallkoffers, der auf den drei Säulen einer rechtssicheren Vorsorge – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament – basiert, können Angehörige einfach und kostengünstig vor Streit, Unsicherheit oder Hilflosigkeit bewahrt werden.
Die einfache Lösung - der private Notfallkoffer
Was genau jedoch sind Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament? Muss ich dafür nicht zum Notar? Wir erklären, was Sie für welchen Zweck brauchen – und was es kostet:
Check 1: Die Vorsorgevollmacht
Mit einer fehlerfreien Vorsorgevollmacht ist es möglich, anderen Personen in klar beschriebenen Notsituationen (Unfall, Krankheit oder Tod) die Entscheidungsgewalt für klar definierte Bereiche einzuräumen.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann dem Ehepartner, den Kindern oder anderen Personen ein „Vertretungsrecht“ in wichtigen Angelegenheiten gegeben werden. Der Bevollmächtigte kann dann für den Vollmachtgeber Geschäfte in dessen Interesse regeln.
Check 2: Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist die zweite wichtige Säule, um die Vorsorge auf die Beine zu stellen. In der Patientenverfügung können Menschen im Voraus ihren Willen festlegen, wenn es um medizinische Maßnahmen geht.
In aller Regel wird in Patientenverfügungen festgelegt, welche medizinischen Heilbehandlungsmaßnahmen zu erfolgen haben oder zu unterlassen sind, wenn man selbst hierüber nicht mehr entscheiden kann. Nicht selten entscheiden sich Menschen gegen die Vorstellung, durch Maschinen am Leben gehalten zu werden.
Check 3: Das Testament
Die letzte und bekannteste Säule der Vorsorge stellt das klassische Testament dar. Hierdurch kann letztwillig geregelt werden, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tode geschehen soll.
Ein Testament schafft dabei vor allem Klarheit und Sicherheit. Durch die Erstellung eines Testaments werden die Verhältnisse geklärt und somit einem Streit der Erben vorgebeugt.
Nicht zuletzt kann mit einem Testament auch der Partner (oder jede andere beliebige Person) vor anderen Personen bevorzugt werden, um beispielsweise dessen Existenz zu sichern.
Check 4: Was kostet es?
Glücklicherweise sind viele Menschen mittlerweile so weit, für den Notfall vorsorgen zu wollen und die Angehörigen abzusichern. Und doch bleibt da stets eine verständliche Hemmschwelle beim Gang zum Fachanwalt für Erbrecht: die Kosten.
Wir haben daher für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ein übersichtliches Paket geschnürt, mit dem wir die Kosten für unsere Leistungen genau definieren.
Wir bieten im Paket:
- Eine Beratung zum Thema rechtlicher Sterbevorsorge und den Auswirkungen von Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung
- Individuell angepasste Vorsorgevollmachten für Einzelpersonen oder Paare
- Individuell angepasste Patientenverfügungen für Einzelpersonen oder Paare
- Ausstellung der Dokumente für Ihren persönlichen Notfallkoffer Für diese Leistungen berechnen wir 225,00 € (incl. MwSt.).
Hinweis: Der Inhalt dieser Checkliste ist zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung aktuell. Da sich sowohl Gesetze als auch Rechtsprechung schnell ändern können, kontaktieren Sie bei Fragen bitte den zuständigen Anwalt.