Fahrerflucht: Ab wann droht Führerscheinentzug? Urteil schafft Klarheit!

Datum

08.04.2013

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Das deutsche Recht gibt vor, dass bei einer Fahrerflucht Tätern die Entziehung des Führerscheins droht. Dies ist dann der Fall, wenn der Täter einen „bedeutenden Schaden“ verursacht hat. An genau diesem Punkt setzt das Landgericht (LG) Landshut in einer Entscheidung an und stärkt die Rechte von Beschuldigten enorm. Das LG nimmt einen „bedeutenden Schaden“ erst ab 2.500 Euro an, während andere Gerichte Autofahrern den Führerschein schon ab einem Schaden von 1.300 Euro abnehmen.

Weitere Informationen zum Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht allgemein und zum Führerscheinentzug  finden Sie hier.

Fahrerflucht: Die Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand. Schon beim Touchieren eines anderen Autos mit dem eigenen oder sogar mit dem Fahrrad, gilt es nach dem Gesetz als Unfall. Wenn Sie sich dann vorzeitig entfernen, machen Sie sich grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen zu Straftaten oder deren Verteidigungsmöglichkeiten, finden Sie hier.

Angeklagte erhält Führerschein zurück

Im konkreten Fall touchierte eine Fahrerin einen Opel Astra und verursachte einen Schaden von etwa 2.000 Euro. Die Fahrerin beging Fahrerflucht, konnte aber von der Polizei ermittelt werden und landete deswegen vor dem Amtsgericht Landshut. Dieses sah die bisherige Grenze von 1.300 Euro an und nahm der Angeklagten den Führerschein ab. Diese wehrte sich jedoch und ging in die nächste Instanz – vor das LG. Hier bekam die Angeklagte Recht und ihren Führerschein zurück. Sie wurde lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt.
Zur Begründung führten die Richter aus, dass infolge der erheblich gestiegenen Fahrzeugreparaturkosten und der neuen Fahrzeugkonstruktionen für einen Laien nicht immer sofort erkennbar ist, ob es sich bei einem Unfallschaden  um einen bedeutenden Fremdschaden handelt oder nicht. Die bisherige Grenze sei nicht mehr angemessen.

Verteidigungschancen bei Fahrerflucht gestiegen

Die Entscheidung des LG zeigt, dass Fahrerflucht nicht per se einen Führerscheinentzug zur Folge haben muss. Vielmehr können sich Angeklagte auf die Entscheidung berufen und somit den Führerscheinentzug verhindern. Aus anwaltlicher Sicht ist die Anhebung der Wertgrenze längst überfällig gewesen und daher zu begrüßen, da die bisherige Wertgrenze mittlerweile zehn Jahre alt ist – hier bleibt zu hoffen, dass sich die neuerliche Rechtsprechung durchsetzt. Droht Beschuldigten bei einer Fahrerflucht der Führerscheinentzug, ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, um die Fahrerlaubnis behalten zu können.



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