Falsche Verglasung: Erhöhtes Fehlerpotential bei herkömmlichen Radarmessungen aus mobilen Messfahrzeugen

Datum

15.12.2017

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Die Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr geschieht heutzutage größtenteils per Lasertechnik. Doch das war nicht immer so. Noch vor einigen Jahren machten die klassischen Radarmessgeräte den größten Teil der Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen aus. Ist eine solche „alte“ Radaranlage in einem Auto verbaut, muss das Fahrzeug ganz bestimmte Kriterien erfüllen, damit die entstandenen Messungen auch zweifelsfrei verwertbar sind. Wir zeigen Ihnen, welche Bedingung für den Einsatz von Radargeräten in mobilen Messfahrzeugen gerne missachtet wird und wie dadurch Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung unter Umständen erheblich erhöht werden können.

Alte Radartechnik wird immer weniger, Lasertechnik auf dem Vormarsch

Die Radarmesstechnik, die schon seit 1959 auf Deutschlands Straßen eingesetzt wird, ist zusammen mit der Lasermesstechnik die am weitesten verbreitete Methode, um Geschwindigkeitssünder ausfindig und dingfest zu machen. Beim Radarmessverfahren werden Radarwellen ausgesendet, die dann von den vorbeifahrenden Autos reflektiert werden und durch einen Sensor wieder beim Radargerät ankommen. Daraus wird dann die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Autos errechnet. Ist das Fahrzeug schneller als das eingestellte Tempolimit, löst ein Blitz aus und es wird ein Foto gemacht. Diese Messmethode ist aber auf dem Rückzug und wird nun nach und nach von der modernen Lasertechnik ersetzt, die jedoch auch bei Weitem nicht immer fehlerfrei funktioniert.

Mangelnde Nachrüstung von spezieller Front- oder Heckscheibe in Messfahrzeugen kann zu fehlerhaften Messergebnissen führen!

Ist bei einem mobilen Messfahrzeug kein spezieller Glastyp in der Front- und Heckpartie verbaut, besteht die Gefahr, dass es bei der Messung zu unvorhergesehenen Reflektionen und Brechungen von Radarwellen kommt. Dadurch kann eine Vielzahl von Messdaten verfälscht werden. Daher ist die Verwendung von Spezialglas, welches serienmäßig nicht verbaut ist, für alle Messfahrzeuge mit Radarmesstechnik eigentlich vorgeschrieben. Häufig wird jedoch vergessen, dass Heck- und Windschutzscheiben aus diesem Spezialglas bestehen müssen, welches etwaig auftretende Messfehler bei Radaranlagen verhindert. Wichtig: Nicht nur offensichtlich ältere Fahrzeuge haben Radarmessgeräte verbaut. Die noch funktionstüchtigen Radargeräte werden gängiger Weise aus den alten Messfahrzeugen aus- und in die neuen Wagen wieder eingebaut. Jeder Fahrzeugtyp kann demnach mit Radartechnik Messungen durchführen; sicher rechtmäßig sind diese aber nur, wenn auch der vorgeschriebene Glastyp installiert ist.

Von mobilen Messfahrzeug geblitzt worden? Gute Chancen auf Einstellung des Verfahrens!

Falls Sie von einem mobilen Messfahrzeug von Polizei oder Ordnungsamt geblitzt worden sind, haben Sie gute Chancen, dass ein etwaiger Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid Erfolg haben wird. Denn erfahrungsgemäß entsprechen viele der Messfahrzeuge nicht den genauen und strengen Vorgaben des Gesetzgebers. Wir überprüfen gerne auch Ihren Bußgeldbescheid und ggf. die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessung. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie die Möglichkeit, uns Ihren Fall direkt in der unverbindlichen Online-Beratung zu schildern.

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