Fotoklau: Zeitungen versuchen Fotografen mit geringen Entschädigungen abzuspeisen!

Datum

29.10.2015

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Fotografen machen häufig die Erfahrung, dass Bilder, die sie einmal geschossen haben, auch Jahre später noch in Zeitungen auftauchen, ohne dass eine neue Lizenz beantragt wurde. Das AG Leipzig hat für diese Fällen entschieden, dass die Zeitungen den hintergangenen Fotografen einen Schadensersatz zahlen müssen (Az.: 102 C 1085/12). Zwar dauert das gerichtliche Verfahren häufig mehrere Jahre, jedoch ist der Schadensersatz dann zumeist auch deutlich höher als das, was die Zeitungen bei einer außergerichtlichen Einigung zu zahlen bereit sind.

Einmalige Nutzung mit bestimmtem Zweck vereinbart

Im entschiedenen Fall hatte ein Fotograf Bilder von einem Model geschossen. Er verkaufte diese für die einmalige Nutzung an verschiedenen Zeitungen für klar definierte Zwecke: Die Zeitungen hatten eine Erlaubnis, die Bilder einmalig für den konkreten Werbezweck zu nutzen.

14 Jahre später kam das Model auf den Fotografen zu und erklärte, dass Sie das Bild in einer Tageszeitung wiedergefunden habe. Der Fotograf stellte Nachforschungen an und erkannte sein eigenes Bild tatsächlich wieder. Diesmal jedoch in einem veränderten Zusammenhang in einer Tageszeitung als Vorschau auf das Fußballspiel zwischen der Türkei und Deutschland.

Außergerichtliche Einigung zwecklos – Zeitung stellte sich quer

Dies wollten weder Model noch Fotograf auf sich sitzen lassen: Zunächst versuchten sie es mit einer außergerichtlichen Einigung. Die Zeitung war aber nicht bereit, mehr als 45 € für die Nutzung des Fotos zu zahlen. Damit gaben sich die Betroffenen nicht zufrieden und zogen vor Gericht. Zunächst verlangte der Fotograf 150 € (Empfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing(MFM)),  zuzüglich 100 % Aufschlag für die nicht vorhandene vorherige Einwilligung zur Nutzung, 19 % Mehrwertsteuer und weitere 100 % dafür, dass die Zeitung keinen Quellennachweis mit dem Bild aufgeführt hatte.

Gericht spricht Fotografen mehr als das 6-fache der angebotenen Summe zu!

Schlussendlich sprach das Gericht dem Fotografen 304 € zu. Die Summe orientiert sich an der „Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ der MFM und fiel um einiges höher aus als das Angebot der Tageszeitung.

Mit dem Urteil erhielt der Fotograf trotz der langen Wartezeit letztendlich Recht. Zugleich strahlt der Fall auch auf ähnliche Konstellationen aus, die noch deutlich teurer werden können: Tauchen die Bilder beispielsweise nicht in einer Tageszeitung, sondern in einer Fachzeitschrift oder anderen Magazinen auf, ist die Entschädigungssumme sicher noch nach oben zu korrigieren.

Unser Tipp für Fotografen: Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt können gerechte Ersatzzahlungen in gerichtlichen Verfahren zeitnah durchgesetzt werden. Hier sollten Betroffene nicht zögern, einen Anwalt in Anspruch zu nehmen.

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