Handy am Steuer - Wann ist eine Verteidigung sinnvoll?

Datum

27.05.2019

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Die Nutzung von Handys oder anderen Geräten, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, während der Fahrt ist mittlerweile schon seit vielen Jahren verboten. Daher gibt es auch kaum eine Ausrede, die ein Richter in einem solchen Verfahren bislang noch nicht gehört hat. Die richtige Verteidigungsstrategie ist somit von großer Bedeutung. Wir klären auf, wo man ansetzen kann, um gegen einen Vorwurf der Handynutzung am Steuer vorzugehen.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Ordnungswidrigkeitenrecht und weitere Beiträge zum sogenannten Handyverbot.

Weitreichendes Handyverbot


Grundsätzlich ist jede Art der Handynutzung während der Fahrt verboten. Das betrifft nicht nur das Ablesen der Uhrzeit, sondern genauso das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer im Display. Selbst die Nutzung des Handys als Diktiergerät oder als Navigationsgerät ist ordnungswidrig und führt zu Punkten in Flensburg und Bußgeldern. Ausnahmen lassen die Gerichte nur in Fällen zu, in denen eine Bedienung des Handys vollkommen ausgeschlossen ist. Erlaubte Nutzungen sind zum Beispiel das Umlagern des Gerätes vom Ablagefach in die Mittelkonsole oder das Aufheben eines in den Fußraum gefallenen Handys. Auch wenn sich beweisen lässt, dass der Motor während des Telefonats überhaupt nicht in Betrieb war, liegt keine verbotene Handynutzung am Steuer vor.

Welche Verteidigungsstrategie ist sinnvoll?


Die einfachste und effektivste Verteidigungsstrategie lautet: Schweigen! Diskussionen mit dem Polizeibeamten vor Ort helfen so gut wie nie weiter, sondern erschweren nur die nachträgliche Verteidigung. Eine Ausnahme kann dann gelten, wenn das Handy während einer Rotphase benutzt wurde und der Motor abgestellt war. In diesem Fall ist es sinnvoll, von dem Polizeibeamten dokumentieren zu lassen, dass der Motor tatsächlich abgestellt war. Auch wenn gar kein Handy, sondern nur ein anderes Gerät, beispielsweise ein Taschenrechner, Rasierapparat oder Diktiergerät, während der Fahrt benutzt wurde, kann eine gezielte Verteidigung Erfolg haben. Das Verteidigungsvorbringen sollte dann allerdings auch schnell erfolgen, da es sonst vom Gericht als Schutzbehauptung abgetan wird.

Auch in Fällen, in denen der Handynutzungsvorwurf nur auf Grund eines Blitzerfotos erhoben wird, kann eine Verteidigung durchaus sinnvoll sein, wenn nicht klar zu erkennen ist, wer das Fahrzeug gefahren hat oder ob das Gerät auf dem Foto wirklich ein Handy ist. Sollten Sie schon einen Bußgeldbescheid erhalten haben, so müssen Sie unbedingt darauf achten, dass innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden muss. In allen nicht eindeutigen Fällen ist es sinnvoll, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um so eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Unser erfahrener Rechtsanwalt Tim Geißler kennt die besten Verteidigungsstrategien und hilft Ihnen gern weiter. Schreiben Sie uns einfach über unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an.

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