Mietrecht – Satellitenschüsseln auf Balkonen können verboten werden

Datum

13.05.2013

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Parabolantennen, die von Mietern auf den Balkonen der Mietwohnungen angebracht werden, um beispielsweise ausländische Fernsehkanäle zu empfangen, können vom Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen verboten werden. Dies hat das Amtsgericht München durch ein Urteil entschieden (Az: 473 C 12502/12).

 

Set-top-Box als Alternative

Laut der Münchener Entscheidung besteht für Vermieter sogar ein einklagbares Recht, entsprechende Parabolantennen beseitigen zu lassen, wenn diese optisch störend wirken. Zwar stehe diesem Recht stets das Recht des Mieters auf Information entgegen, sodass die Rechte gegeneinander abgewogen werden müssten. Allerdings überwiege das Interesse des Vermieters an einer optisch ungestörten Fassade nach Ansicht der Richter zumindest dann, wenn der Mieter die gewünschten Programme mittels eines speziellen Decoders auch über den Kabelanschluss erhalten könne.

 

Mieter muss die Kosten tragen

In der Entscheidung ging es zudem darum, wer die Kosten für den Erwerb und den Unterhalt des Decoders bzw. der Set-top-Box tragen müsse. Die Richter urteilten, dass es den Mietern zuzumuten sei, den Anschaffungspreis für das Gerät und die monatlichen Mehrkosten von 60-150 Euro für die Freischaltung der entsprechenden Programme durch den Provider zu tragen. Sei ihnen dies finanziell nicht möglich, so könnten die Sozialbehörden einspringen.

 

Vermieter sollten nach dem Urteil die Möglichkeit prüfen, durch das Verbot von Parabolantennen ihre Mietshäuser optisch attraktiver zu gestalten.

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