Nächste NRW-Region mit Anhänger Blitzer auf Autobahnen! – Was man als Betroffener tun kann

Datum

24.10.2017

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Der sogenannte „Enforcement-Trailer“ der Firma Vitronic - ein beweglicher Blitzer, der auf einem PKW-Anhänger montiert ist – verbreitet sich rasant in Nordrhein-Westfalen. So schafft sich nun auch die Polizei Dortmund einen solchen modernen und „semi-stationären“ Blitzer an. Dieser soll vorzugsweise auf der Autobahn zum Einsatz kommen und Temposünder aufspüren. Doch beim Einsatz des „Super-Blitzers“ zeigen sich auch einige Schwachstellen.

Gerät bekannt von der A3, A4, A52 und weiteren Orten

Der Blitzer ist schon auf zahlreichen Autobahnen in NRW und ganz Deutschland im Einsatz. Er blitzt vollautomatisch auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig mit Laser-Technik und das alles mit einem Akku, der mehrere Tage lang durchhält. Er ist gut getarnt und dank einer massiven Verkleidung sogar gegen Vandalismus geschützt. Der Hightech-Blitzer beschert jährlich vermutlich Bußgeldeinnahmen in Millionenhöhe.

Zweifel an der ordnungsgemäßen Schulung von Polizeibeamten

In der Regel wird ein solcher Blitzer-Anhänger von Mitarbeitern des Geräteherstellers angeliefert und vor Ort aufgestellt, sodass die richtige Funktionsweise sichergestellt ist. Dieser Prozess muss allerdings von einem dafür gesondert geschulten Polizeibeamten überwacht werden. Passiert dies nicht liegt ein Verstoß gegen Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes vor. Demnach muss die Ausübung hoheitlicher Dienste als ständige Aufgabe in aller Regel von Beamten vorgenommen werden. Diese Tätigkeit darf grundsätzlich auch einem Mitarbeiter eines privaten Unternehmens übergeben werden, wenn dieser ordnungsgemäß bei seiner Tätigkeit überwacht wird. Häufig fehlt Polizeibeamten jedoch die notwendige Schulung, um die Tätigkeiten der privaten Mitarbeiter wie Aufbau und korrekte Einstellung des Blitzgerätes überwachen zu können und zu dürfen.

Zweifel an der Korrektheit der Messergebnisse

Doch das ist nicht der einzige Streitpunkt. Es ist ebenfalls umstritten, ob der Blitzer-Hänger auch immer richtige Messergebnisse liefert. Wie die Erfahrung der Vergangenheit mehrfach gezeigt hat, kann es bei Messungen auf mehreren Spuren gleichzeitig schnell zu Fehlern kommen, wenn zum Beispiel ein LKW ein anderes Auto ganz oder teilweise auf dem Blitzer-Foto verdeckt. Auch die Messwertbildung aus den gesammelten Daten innerhalb des Gerätes wird kritisiert. Diese funktioniert in fast 50 % aller Fälle nicht so wie in der Bauartzulassung des Blitzers beschrieben.

Aussicht auf Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens

Wenn Sie von solch einem Blitzer-Hänger geblitzt worden sind, haben Sie in der momentanen Situation je nach Einzelfall recht gute Aussichten auf Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens. Gerade bei höheren Bußgeldern sollten Sie deshalb überlegen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und einen Spezialisten für Ordnungswidrigkeitenrecht aufzusuchen. Rufen Sie uns an oder beschreiben Sie uns Ihren Fall direkt in unserer unverbindlichen Online-Beratung.

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