Schadensersatz vom Chef: Gehalt nicht pünktlich gezahlt

Datum

03.06.2016

Art des Beitrags

Rechtstipp

Wie viel man sich leisten kann, hängt davon ab, wie viel man verdient. Somit besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lohnzahlungen und Ausgaben. Man muss sich auf seinen Lohn zu einem fixen Termin verlassen können, um seinen Lebensstandard zu erhalten.
Wie ist es, wenn zum Beispiel ein Haus oder ein Auto finanziert wird oder monatliche Zahlungen erbracht werden müssen, aber der Arbeitgeber das Gehalt zu spät zahlt? Kann man dem Hausbesitzer dann noch einen Vorwurf machen? Schließlich werden die Tilgungsraten nicht durch sein eigenes Fehlverhalten versäumt, sondern durch das seines Arbeitgebers. Passiert eine verspätete Zahlung öfter, kann es sogar bis zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Mit einem solchen Fall beschäftigte sich das Landesarbeitsgericht Mainz (LAG - 24.09.2015 – Az.: 2 Sa 555/14).

Haus wurde unter Wert zwangsversteigert: Arbeitgeber haftet bei unpünktlicher Lohnzahlung

Ein Ehepaar nahm ein Darlehen auf, um eine Immobilie finanzieren zu können. Jahrelang zahlten sie den geforderten Betrag pünktlich und zuverlässig. Doch dann konnte das Paar 2012 die Rückzahlungen nicht mehr fristgemäß leisten, weil der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlte. Infolgedessen kündigte die Bank das Darlehen und zwangsversteigerte das Haus. Der Clou: Das Haus hat einen Wert von rund 140.000,- €, wurde aber lediglich für 70.000,- € verkauft.
Das Ehepaar wollte sich damit nicht zufrieden geben und wehrte sich: Der Arbeitgeber des Mannes habe nie pünktlich und regelmäßig Lohn gezahlt. Somit hätten sie gar nicht die Möglichkeit gehabt, das Darlehen zu den vereinbarten Terminen zu begleichen. Deswegen forderten sie Schadensersatz vom Arbeitgeber in Höhe der Differenz des eigentlichen Wert des Hauses und der ersteigerten Summe (70.000- €), sowie der Kosten, die ihnen durch die Zwangsversteigerung entstanden sind.
Das sah der Arbeitgeber nicht ein: Seinem Unternehmen gehe es zur Zeit nicht gut und deswegen komme es teilweise zu verzögerten Lohnzahlungen. Dies sei jedoch schon mehrfach der Fall gewesen, sodass der Arbeitnehmer hätte Vorbereitungen treffen sollen – wie zum Beispiel durch Sparen. Als Arbeitgeber sei er schließlich für die privaten Probleme seines Arbeitnehmers nicht verantwortlich.

LAG: Pünktliche Lohnzahlung ist alleiniges Risiko des Arbeitgebers

Das LAG stellte sich auf die Seite des Arbeitnehmers und verpflichtete den Arbeitgeber zur Schadensersatzzahlung. Die pünktliche Lohnzahlung sei Pflicht des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer müsse seinen Darlehensvertrag nicht so ausrichten, dass dieser auch bei Ausbleiben der Lohnzahlung getilgt werden könne oder etwaige vorherige Ansparungen anstellen. Dabei sei auch irrelevant, dass das Ehepaar sowieso in schlechten finanziellen Verhältnissen lebe, eine Überschuldung lag nicht vor. Nur die verspätete Lohnzahlung habe zur Kündigung des Darlehens und der Zwangsversteigerung geführt.
Arbeitnehmer, die von verspäteten Lohnzahlungen betroffen sind, sollten sich wehren. Es ist nicht notwendig, dass Angestellte soviel sparen, dass ihr eigener notwendiger Lebensunterhalt gefährdet wird, um Darlehen auch im Falle der verspäteten Lohnzahlung abzubezahlen. In diesen Fällen macht sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig.

Daniel Junker

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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