Flug verpasst wegen zu langer Schlange am Check-In-Schalter oder an der Sicherheitskontrolle: Schadensersatzanspruch des Reisenden?

Datum

02.04.2019

Art des Beitrags

Rechtstipp

Besonders in der Urlaubs- und Ferienzeit kommt es regelmäßig zu langen Schlangen am Flughafen, weil viele Fluggäste gleichzeitig abgefertigt werden müssen. Klassische Nadelöhre unmittelbar vor dem Abflug sind der Check-In-Schalter inklusive der Gepäckaufgabe und die Sicherheitskontrolle. Hier kann es schnell passieren, dass man aufgrund der langen Wartezeiten Gefahr läuft, seinen Flug zu verpassen.

Verpasst dann ein Fluggast tatsächlich seinen Flug, tendiert man häufig vorschnell dazu zu sagen: „Selber schuld!“ Doch das muss nicht immer so sein. In manchen Fällen kann einem Fluggast bei verpasstem Flug ein Schadensersatzanspruch gegen Airline oder Flughafenbetreiber zustehen. Das zeigen zwei Urteile des AG Erding und AG München aus den Jahren 2016 und 2018 (AG Erding, Urt. v. 23.08.2016 [Az. 8 C 1143/16] und AG München, Urt. v. 05.10.2018 [Az. 154 C 2636/18]). Dabei kommt es jedoch immer auf den jeweiligen Einzelfall an.

Rechtzeitiges Einfinden am Flughafen wichtig

In aller Regel ist es für einen Anspruch gegen die Airline, den Reiseveranstalter oder den Flughafenbetreiber unbedingt notwendig, dass sich der Fluggast rechtzeitig vor dem Abflug am Flughafen einfindet. Fluggesellschaften raten häufig, für den Check-In schon zwei bis drei Stunden vor dem geplanten Abflug am Flughafen anzukommen. In manchen Fällen reicht aber auch eine Ankunft von weniger als zwei Stunden vor dem Abflug am Airport aus, um einen Schadensersatzanspruch zu rechtfertigen.

Flughafenbetreiber oder Airline können bei unerwartet langen Verzögerungen verantwortlich sein

Voraussetzung für eine Verantwortlichkeit von Airline oder Betreiber ist ein organisatorischer Fehler im Vorfeld des Check-Ins oder der Kontrolle, wie z.B. der Einsatz von zu wenig Personal, die Öffnung von zu wenig Schaltern oder Schleusen oder eine insgesamt schlechte Organisation der Abläufe. Ein Schadensersatzanspruch scheidet hingegen aus, wenn eine etwaige Verzögerung durch den Fluggast selber oder durch eine umfangreichere Sicherheitskontrolle des Fluggastes ausgelöst wird.
Kann der Fluggast beweisen, dass er rechtzeitig am Flughafen war und beruht die unerwartet lange Wartezeit bei Check-In oder Sicherheitskontrolle tatsächlich auf organisatorischen Fehlern, ist ein Schadensersatzanspruch des Fluggastes denkbar.

Tipp: Als Reisender auf sich aufmerksam machen, wenn es zeitlich eng wird

Für eine Entschädigung des Fluggastes ist es zudem wichtig, dass dieser aktiv Kontakt mit dem Flughafenpersonal aufnimmt, sobald dieser merkt, dass er Gefahr läuft, seinen Flug zu verpassen. Anderweitig kann ihm ein sogenanntes Mitverschulden angelastet werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Anspruch zusammengefasst:

  1. Der Fluggast war rechtzeitig am Flughafen

    Was als rechtzeitig angesehen wird, variiert je nach Einzelfall. Sie sind jedoch meistens auf der sicheren Seite, wenn Sie 2 Stunden vor Abflug am Flughafen sind.
  2. Es trat überraschend eine Verzögerung oder lange Wartezeit auf, die auf einen (Organisations-)Fehler von Airline oder Betreiber zurückzuführen ist

    Lange Wartezeiten beim Check-In oder an der Sicherheitskontrolle dürfen nicht vorhersehbar sein und die Airline oder der Betreiber müssen es versäumt haben, alle Vorkehrungen zu treffen, damit Sicherheitskontrolle und Check-In sachgerecht durchgeführt werden können.
  3. Der Fluggast hat das örtliche Personal am Flughafen auf sich und seine Situation aufmerksam gemacht

    Nur wenn der Fluggast bei Erkennen der Situation und Zeitnot selbst aktiv tätig wird, trägt er kein Mitverschulden.

Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs häufig schwierig – ein Anwalt hilft!

In der Praxis ist es nicht immer leicht, einen Anspruch gegen eine große Airline oder den Flughafenbetreiber durchzusetzen, da der Fluggast zumeist in der Beweispflicht steht. Wenn Sie Ihren Flug aufgrund von langen Wartezeiten am Flughafen verpasst haben, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Reise-, Verkehrs- und Verbraucherschutzrecht wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung des Anspruchs hilft. Unsere Rechtsanwälte haben schon zahlreiche Mandate im Reiserecht betreut und unterstützen auch Sie bei einem verpassten, verspäteten oder annullierten Flug. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns über unsere unverbindliche Online-Beratung und erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall.

Charleen Pfohl

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

02195 404 24

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