Blitzer-Skandal: Fehlende Zulassung macht tausende Rotlichtmessungen des Gerätes „Traffipax TraffiPhot III“ in ganz Deutschland rechtswidrig!
Datum
14.03.2018
Art des Beitrags
Rechtstipp
Das Jahr hat vor ein paar Monaten erst angefangen und schon jetzt befördern wir einen der Blitzer-Skandale des Jahres ans Licht: Zahlreiche Rotlicht-Blitzer des Typs „Traffipax TraffiPhot III“, die an Ampelanlagen installiert sind und Rotsünder dingfest machen sollen, sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt falsch aufgebaut worden und messen damit Tag für Tag in einer nicht zulässigen Art und Weise! Tausende Autofahrer, die von solch einem fehlerhaften Messgerät geblitzt worden sind, müssen in laufenden Verfahren nun ihr Bußgeld wahrscheinlich nicht bezahlen und haben möglicherweise sogar die Chance, bezahlte Bußgelder zurückerstattet zu bekommen. Durchaus denkbar ist auch die Löschung von eingetragenen Punkten in Flensburg. In Düsseldorf wird jetzt eine Welle von Einsprüchen und Gerichtsverfahren zu den Blitzern erwartet.
Richtig bekannt wird der folgenschwere Fehler durch Blitzer in Düsseldorf
Schon am 10. Januar dieses Jahrs hat die Stadt Düsseldorf die Rotlichtblitzanlagen an mehreren Standorten außer Betrieb genommen, weil die Technik der Blitzgeräte unzulässig installiert wurde. Seitdem sind zum Beispiel Geräte an den Standorten Seestern, Nordstern, Beckbuschstraße-Freiligrathplatz, Brehmplatz und Herzogstraße-Corneliusstraße in Düsseldorf nicht mehr aktiv. Zuvor hatte der Hersteller selbst die Stadt Düsseldorf darauf aufmerksam gemacht, dass die Blitzer mit der jetzigen Einrichtung gar keine Zulassung haben. Das Problem: Die Induktionsschleifen der Geräte müssen laut aktuell gültiger Bauartzulassung 1,20 Meter voneinander entfernt in den Straßenboden eingelassen werden; tatsächlich sind diese bei Geräten dieser Baureihe jedoch meistens nur wesentlich weniger weit voneinander entfernt. Eine gültige Zulassung, die Blitzer mit einem Induktionsschleifenabstand von weniger als 1,20 Meter zu betreiben, existiert schlicht nicht.
Inzwischen hat auch der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen (LBME) in Nordrhein-Westfalen festgestellt: Alle bisher überprüften Rotlicht-Blitzer des betroffenen Typs wurden fehlerhaft installiert, weil die Induktionsschleifen zu nah beieinander liegen. Keiner der Anlagen hält die in der geltenden Bauartzulassung vorgegebenen Werte ein.
Fehler ist eigentlich schon länger bekannt – unter anderem aus Wuppertal
Der flächendeckende Installationsfehler dieses Blitzgerätes ist allerdings keineswegs unbekannt. Denn schon in einem Gutachten von Februar 2017, das damals in einem Verfahren unter der Leitung unseres Rechtsanwalts Tim Geißler für die Rotlicht-Messstelle Viehhofstraße/Südstraße in Wuppertal in Auftrag gegeben worden war, stellte ein Sachverständiger die Auffälligkeiten hinsichtlich der Vorgaben der Bauartzulassung und des abweichenden Induktionsschleifenabstandes fest und sah die Zuverlässigkeit der Rotlichtüberwachungsanlage als nicht bewiesen an. Diese Ansicht teilten die Wuppertaler Richter damals jedoch (noch) nicht.
Problem nicht nur in Düsseldorf und Wuppertal – bundesweit mehrere hundert Geräte vom gleichen Fehler betroffen!
Der Clou: Die nicht zugelassene Installation ist alles andere als ein Einzelfall! Circa 4000 baugleiche Geräte befinden sich überall in der Bundesrepublik und haben das gleiche Problem: Die Induktionsschleifen sind nicht ausreichend weit voneinander entfernt. Dadurch, dass der betroffene Blitzer ein gängiges Modell ist, ist er in Deutschland ziemlich weit verbreitet. Es sind also ebenfalls Geräte in zahlreichen anderen deutschen Regionen betroffen.
In jedem Fall Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen!
Es ist jedem, der kürzlich von einem Rotlicht-Blitzer des gängigen Typs „Traffipax TraffiPhot III“ (Angabe zum Messgerät im Bußgeldbescheid) geblitzt worden ist, dringend zu empfehlen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Laufende Verfahren werden - zumindest in Düsseldorf, Essen und Hannover – sicher von der Bußgeldbehörde oder vom Gericht eingestellt. An anderen Orten ist es zumindest sehr wahrscheinlich, dass Verfahren ebenfalls eingestellt werden und Betroffene keine Konsequenzen befürchten müssen.
Amtsgericht Düsseldorf: Bereits gezahlte Bußgelder können auf Antrag sogar zurückgezahlt werden
Ein Düsseldorfer Amtsrichter bestätigte, dass es in Düsseldorf schon bald die Möglichkeit geben soll, abgeschlossene Verfahren dieser Kategorie wieder neu aufzurollen und sein gezahltes Bußgeld zurückzuerhalten. Betroffene können aber nicht nur ihr Geld zurückbekommen, für sie besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass etwaige Punkteeintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg gelöscht werden.
Erinnerungen an die Blitzer-Posse auf der A3 vom Februar letzten Jahres
Der neuste Blitzer-Skandal lässt Erinnerungen an den Blitzer-Fauxpas auf der A3 bei Köln Königsforst wiedererwachen. Dort war ein Blitzer vor etwas mehr als einem Jahr auf ein falsches Tempolimit eingestellt worden und blitzte somit mehrere hunderttausend Autofahrer zu Unrecht. Auch damals bestand nach Bekanntwerden der gravierenden Fehleinstellung für Autofahrer die Möglichkeit, sich ihr bereits gezahltes Bußgeld zurückzuholen und über ein Gnadengesuch Punkte aberkannt zu bekommen.
Von Ampel-Blitzer erwischt worden? Wir helfen Ihnen – schnell und unkompliziert!
Sie sind in der vergangenen Zeit von einem betroffenen Gerät geblitzt worden und haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes bekommen? Dann kommen Sie zu uns und wir helfen Ihnen, sich dagegen zu wehren! Sie haben sehr hohe Chancen, dass ihr Verfahren zumindest eingestellt wird und haben unter Umständen sogar die Möglichkeit, bereits gezahlte Bußgelder zurückerstattet zu bekommen. Unsere Rechtsanwälte führen bereits zahlreiche Mandate, bei denen es um Fälle dieses Gerätetyps geht und kennen auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Rufen Sie gleich bei uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nehmen Sie unverbindlichen Kontakt über unsere Online-Beratung auf – wir helfen Ihnen sofort und checken Ihren Bußgeldbescheid!