Wichtige Änderung im Fahrerlaubnisrecht - Führerscheintourismus gehört der Vergangenheit an
Datum
22.07.2016
Art des Beitrags
Rechtstipp
Für viele Menschen gehört der Führerschein zu den wichtigsten Dokumenten in der Brieftasche – die Fahrerlaubnis ist oftmals sogar von existenzieller Bedeutung für den Inhaber. Beispielsweise kann der Entzug der Fahrerlaubnis für Fernfahrer oder andere Berufstätige, die ihren Lebensunterhalt nur mit eben dieser Erlaubnis verdienen können, einen Weg in die Arbeitslosigkeit bedeuten.
MPU-Flucht als Schlupfloch
Häufig ist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auch mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden, welche als Beurteilungsgrundlage für die spätere Neuausstellung des Führerscheins dient.
Dieser anspruchsvollen Hürde fühlen sich viele Menschen in einer großen Anzahl der Fälle jedoch nicht gewachsen, sodass sie die Möglichkeit nutzen, sich in einem anderem, im EU-Ausland gelegenen, Staat einen Führerschein ausstellen zu lassen, den die deutschen Behörden dann anerkennen müssen. Diese als „Führerscheintourismus“ oder „MPU-Flucht“ bezeichnete Praxis diente bis vor kurzem als günstiges und bequemes Schlupfloch, um der Kontrolle der deutschen Behörden wirksam entgehen zu können.
Neue EG-Richtlinie gebietet Einhalt
Mit der Umsetzung einer EG-Richtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates ist der beschriebenen Praxis der MPU-Flucht in Deutschland mit Wirkung ab dem 19. Januar 2009 jedoch ein Riegel vorgeschoben worden.
Gemäß Artikel 11 Absatz 4 dieser Richtlinie kann ein EU-Mitgliedsstaat die Anerkennung eines (EU-)ausländischen Führerscheins ablehnen, sofern die Fahrerlaubnis der betreffenden Person im erstgenannten Staat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.
Konsequenzen für die Fahrer
Da der neuerworbene Führerschein nun nicht mehr von den deutschen Behörden anerkannt wird, macht sich ein Fahrer in Deutschland also ab sofort wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn er trotz Sperre in Deutschland mit der neuen Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt und „erwischt“ wird – eine Tat, die mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist!
Der beste Rat kann natürlich nur sein, es gar nicht bis zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen zu lassen und sich frühzeitig anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Sollte der Fall der Fälle dennoch einmal eingetreten sein und Fahrerlaubnisentzug oder eine MPU anstehen, so kann nicht mehr dazu geraten werden, eine Fahrerlaubnis im EU-Ausland zu erwerben, um die Untersuchung zu umgehen.
Empfehlenswerter ist es in einem solchen Fall, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, um die Auseinandersetzung mit den Behörden so reibungslos wie möglich bewältigen zu können.
Häufig besteht für den Probanden dabei auch die Möglichkeit, von einem spezialisierten Rechtsanwalt unter Hinzuziehung eines Psychologen gezielt auf die MPU vorbereitet zu werden, was die Chancen eines erfolgreichen Bestehens der Untersuchung enorm steigert.