Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Radevormwald

Da das Auto als wichtigstes Fortbewegungsmittel stetig an Bedeutung im privaten und kommerziellen Bereich gewinnt, wächst auch in Radevormwald die Unfallgefahr. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist es wichtig, seine eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Da der Hergang des Geschehens oft strittig ist, wird keine der beteiligten Parteien einen Schadensersatzanspruch gegen sich ohne Weiteres hinnehmen. In diesen Fällen hilft ein fachkundiger Anwalt bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Unsere Anwältin Charleen Pfohl steht Ihnen bei Verkehrsunfällen und anderen verkehrsrechtlichen Problemen in Radevormwald gerne zur Seite.

Worum geht es im Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht umfasst alle Rechtsnormen, welche in Verbindung mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern stehen. Es setzt sich aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Normen zusammen. Öffentlich-rechtliche Normen bestimmen unter andere, die Verwaltung, das Verkehrsstrafrecht und die Bußgelder. Privatrechtliche Regelungen finden sich hingegen beim Autokauf und -verkauf oder beim Verkehrshaftungsrecht.

Hauptsächlich wird das Verkehrsrecht im alltäglichen Straßenverkehr relevant. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird geregelt, wie man sich als Verkehrsteilnehmer zu verhalten hat. Es werden neben Kraftfahrzeugen und Lastkraftwagen auch Fußgänger, Radfahrer und viele andere Teilnehmer einbezogen.

Aufgrund der Komplexität des Rechtsgebiets ist es in der Regel ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden. Meist können nur so Bußgelder, Schadensersatzzahlungen oder andere rechtliche Nachteile abgewendet werden.

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Hohes Bußgeld für die Handynutzung am Steuer

Dem Grunde nach ist es verboten, das Mobiltelefon während der Fahrt zu nutzen. Das Verbot umfasst sowohl Telefonate als auch das Schreiben einer E-Mail oder SMS. Nach § 23 Abs. 1a StVO ist auch die Benutzung von anderen elektronischen Geräten der „Kommunikation, Information und Organisation“ untersagt. Ausnahmen dazu gelten nur, wenn das Gerät nicht aufgenommen wird oder eine Sprachsteuerung genutzt wird. Zur Erfüllung des Tatbestandes einer Ordnungswidrigkeit genügt häufig schon ein kurzer Blick auf das Display.

Bei einem Verstoß gegen das Handyverbot kann ein Bußgeld in Höhe von 100€ verhängt werden. Ein Fahrverbot ist hingegen nicht vorgesehen - dieses kann lediglich bei Wiederholungstätern verhängt werden. Für Fahranfänger kann überdies eine Verlängerung der Probezeit angeordnet werden, wenn das Mobiltelefon genutzt wird. Zudem kann die Handynutzung bei einem Unfall für Probleme mit der Versicherung hinsichtlich der Schadensregulierung sorgen.

Radevormwald: Anwalt hilft bei Verkehrsunfällen!

Der schnelle und dichte Straßenverkehr kann inner- und außerorts schnell zu einem Verkehrsunfall führen. Dabei ist meist nicht nur die Geschwindigkeit ausschlaggebend, sondern viele weitere Faktoren. Wichtig ist, herauszufinden, ob man einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld hat oder womöglich selbst in der Pflicht steht.

Welche Rechte hat man bei einem Verkehrsunfall?

Bei einem Verkehrsunfall mit Blechschaden hat man die Wahl, ob und wenn ja, in welcher Werkstatt man den Unfallwagen reparieren lassen möchte. Ferner kann man wählen, ob man während der Zeit der Reparatur ersatzweise einen Mietwagen nutzen möchte oder eine Nutzungsausfallentschädigung fordert. Der Verursacher des Unfalls ist grundsätzlich zur Zahlung der gesamten Reparaturkosten verpflichtet, soweit sich der Geschädigte kein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Häufigste Unfallursache: Missachtung der Vorfahrt

Die meisten Unfälle geschehen im Zusammenhang mit einer missachteten Vorfahrt. Dies sind Fälle, in denen ein Fahrzeug dem anderen Verkehrsteilnehmer das geregelte Vorrecht an einer Kreuzung oder Einmündung nicht gewährt. Für den Vorfahrtsberechtigten regelt der sog. Anscheinsbeweis, dass ohne das Vorbringen von Beweismitteln des Schädigers bzw. Wartepflichtigen von dessen Verschulden ausgegangen wird. Dieser „prima facie“-Beweis erleichtert die Beweissituation für den Geschädigten enorm, kann allerdings auch von der Gegenseite widerlegt werden, beispielsweise wenn sich der Geschädigte ein Mitverschulden anrechnen lassen muss. Darunter fallen wiederum Konstellationen, in denen der vorfahrtsberechtigte Teilnehmer zu schnell gefahren ist oder er trotz Möglichkeit nicht schadensmindernd auf die Situation reagiert hat.

Ihre Anwälte für Verkehrsrecht - GKS Rechtsanwälte in Radevormwald

Auffahrunfälle – Rechtsanwalt in Radevormwald setzt Ihre Rechte durch!

In solchen Fällen gilt der (ebenfalls widerlegbare) Anscheinsbeweis für denjenigen, auf dessen Kraftfahrzeug aufgefahren wurde. „Wenn’s hinten knallt, gibt’s vorne Geld“, lautet ein altbekannter Merksatz. Die Haftung kann auch in diesen Fällen geteilt werden, wenn dem Auffahrenden beispielsweise durch zu enges Einscheren oder eine Vollbremsung des Vordermannes nur eine anteilige Schuld trifft.

Bei Serienkollisionen gilt der Anscheinsbeweis nur für den zuletzt Auffahrenden. Daher kann es kompliziert sein, herauszufinden, wer auf den Vordermann aktiv aufgefahren ist und wer wiederum nur auf seinen Vordermann geschoben wurde.

Es können bei Auffahrunfällen Bußgelder bis zu 400€ drohen. Neben den anderen möglichen Kosten (wie z.B. Reparaturkosten) kann bei der fahrlässigen Körperverletzung anderer Verkehrsteilnehmer oder einer Straßenverkehrsgefährdung sogar eine erhebliche Geld- oder gar Freiheitsstrafe drohen. Insofern ist es ratsam, sich schnellstmöglich an einen Anwalt zu wenden.

Die Fahrerflucht: das unerlaubte Entfernen vom Unfallort

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat gem. § 142 des Strafgesetzbuches. In der Folge muss mit dem Verlust der Fahrerlaubnis, einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug gerechnet werden.

Grundsätzlich ist jeder Beteiligte dazu verpflichtet, an der Unfallstelle zu verweilen. Dies soll eine Aufnahme der persönlichen Daten garantieren, damit später etwaige Forderungen gegen den Schädiger geltend gemacht werden können. Eine Fahrerflucht liegt schon dann vor, wenn sich der Betroffene, ohne Angaben zur Person gemacht zu haben, vom Unfallort entfernt. Es besteht indes die Möglichkeit, sich im Nachhinein bei der Polizei zu melden, um eine Feststellung der Angaben zu ermöglichen. Zu beachten ist, dass ein Zettel mit den eigenen Daten – entgegen vieler Annahmen – nicht genügt. Die Überführung der flüchtigen Person ist für die Behörden dann sehr einfach, weil die Daten ja auf diesem Wege übermittelt werden sollten. Insofern ist dringend davon abzuraten, sich unter Berufung auf eine Visitenkarte oder Ähnliches vom Unfallort zu entfernen. Grundsätzlich sollte bei einem Unfall immer die Polizei hinzugezogen werden, die den Unfall in einem Bericht objektiv protokollieren.

Steht die Polizei dann vor der Haustür, ist man regelmäßig schon mutmaßlicher Beschuldigter. Dann sollte man von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und auf seinen Anwalt verweisen. Ein fachkundiger Verkehrsanwalt kann in dieser Situation mittels einer Vielzahl an juristischen Instrumentarien meist mehr erreichen als der Betroffene. Die Polizei muss den Betroffenen übrigens zwangsläufig über sein Schweigerecht informieren; alle getätigten Aussagen vor der ordnungsgemäßen Belehrung sind nicht verwertbar.

GKS Rechtsanwälte in Radevormwald – ihre Anwälte für Verkehrsrecht, Verkehrsunfälle und mehr!

Das Verkehrsrecht ist komplex und aufgrund der vielen Gesetze unübersichtlich. Bei einem Verkehrsunfall sollte man schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen, um in einem Gerichtsprozess nicht zu unterliegen. Als Geschädigter übernimmt die gegnerische Haftpflicht in aller Regel sämtliche Rechtsanwaltskosten, die im Laufe der Unfallabwicklung und Schadensregulierung anfallen. Unsere Rechtsanwältin Charleen Pfohl steht Ihnen in ihrem individuellen Fall gerne zur Seite! Kontaktieren Sie uns über die unverbindliche Online-Beratung, rufen Sie uns an (02195 40424) oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Charleen Pfohl

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

02195 404 24

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