Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft bei „Knöllchen“, Falschparken & Abschleppfällen

Bei falschem Parken oder Parken ohne Parkschein oder anderweitige Berechtigung droht die Ausstellung eines Strafzettels, denn nicht überall ist das Abstellen des Autos ohne weiteres erlaubt. Bei einem „Knöllchen“ kann die Höhe des zu zahlenden Bußgeldes variieren. Beispielsweise belaufen sich die Kosten für das Parken trotz abgelaufener Parkuhr auf 20 bis 40 Euro. Das Verweilen im Parkverbot wird mit 35 Euro bestraft, ab voraussichtlich Herbst 2021 werden durch den neuen Bußgeldkatalog hierfür sogar bis zu 55 Euro fällig. Auch das Abstellen des Fahrzeugs auf einem Radweg kann im Falle einer Gefährdung künftig mit bis zu 100 Euro geahndet werden. Vermeintliche Kleinbeträge zahlt man dabei in aller Regel, ohne sich großartig dagegen zu wehren. Doch auch beim Falschparken kann es in bestimmten Einzelfällen sinnvoll sein, Einspruch gegen den ergangenen Bußgeldbescheid einzulegen.

Sonderregeln zum Parken: Knöllchen auf Supermarktparkplätzen & Co.

Sollte man sein Kfz unberechtigterweise auf privatem Grund, also z.B. auf einem Supermarktparkplatz, abstellen, so fällt hier kein gesetzliches Bußgeld an. Es handelt sich vielmehr um eine zu zahlende Vertragsstrafe, denn der Besitzer des Privatparkplatzes kann entscheiden, wer auf dieser Stellfläche parken darf. Hierbei ist die angesetzte Vertragsstrafe einem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterworfen, sodass man mit einem Betrag von 15 bis 40 Euro rechnen muss. Wie hoch das Entgelt genau ist, entscheidet wiederum der Betreiber des Parkplatzes. Bleibt das Fahrzeug für eine längere Zeit auf dem Parkplatz stehen oder wird durch das parkende Kfz eine Einfahrt zu einem Privatparkplatz blockiert, so kann es in seltenen Fällen auch abgeschleppt werden. Die Kosten dafür müssen, wenn es keine Erlaubnis zum Parken gab, oft vom Fahrzeughalter getragen werden.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Abschleppfälle auf Rechtmäßigkeit überprüfen

Unabhängig davon, ob ein Beamter oder Privatmann den Abschleppvorgang eines Fahrzeugs veranlasst hat, ist eine solche Maßnahme oftmals gar nicht rechtmäßig. Denn nicht alle unberechtigt abgestellten Fahrzeuge dürfen ohne weiteres abgeschleppt werden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine Abschleppmaßnahme rechtswidrig war oder ohne notwendigen Anlass durchgeführt wurde, so sind die Kosten dafür nicht vom Halter selbst zu begleichen.

Einspruch einlegen: GKS Rechtsanwälte unterstützen Mandanten in Wuppertal und Umgebung

In manchen Fällen kann es demnach sinnvoll sein, gegen einen behördlichen Kosten- oder Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Gerade in Abschlepp-Fällen geht es häufig um hohe Summen, bei denen ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nützlich sein kann, um eine etwaige Abschleppmaßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit zu untersuchen.

Dies ist allerdings nur möglich, sofern das Bußgeld oder die anderweitigen Kosten noch nicht beglichen worden sind. Im Falle eines Einspruchs kann dann auch die eigene Sichtweise des Geschehens präsentiert werden. Als aussagekräftige Beweise sind Fotos oft nützlich und können den Fall entscheiden. Allerdings sollte man sich auch über mögliche Konsequenzen im Klaren sein: Wird der Einspruch abgewiesen, können weitere Kosten anfallen. Auch im Falle eines Einspruchs ist es somit sinnvoll, sich mit einem fachkundigen Rechtsanwalt oder einer fachkundigen Rechtsanwältin für Verkehrsrecht kompetenter juristischer Unterstützung zu bedienen. Ein Rechtsbeistand prüft zuvor in aller Regel, ob sich ein Einspruch überhaupt lohnt und im konkreten Fall unter Einbeziehung der Erfolgsaussichten sinnvoll ist.

Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Wuppertal: Ihr Kontakt zu uns!

Charleen Pfohl

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

0202 245 67 0

Anwalts-Portrait
Online-Beratung
zum Standort
Unsere Website verwendet Cookies und Services von Dittanbietern, um die Website und deren Inhalte zu verbessern und unseren Nutzern den bestmöglichen Service bieten zu können. Indem Sie auf 'Akzeptieren' klicken, willigen Sie in die Verwendung von Cookies und des Webanalysetools Google Analytics ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig und Sie können diese jederzeit widerrufen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kontakt