Gesellschafterwechsel
Der Gesellschafterwechsel stellt für jede Gesellschaft eine Herausforderung dar. Denn der Ein- und Austritt von Gesellschaftern führt nicht nur zu Verschiebungen des Gesellschaftsvermögens, sondern auch zur Änderung der Haftung der verbleibenden Gesellschafter. Aber auch der eintretende bzw. austretende Gesellschafter setzt sich einer Vielzahl von Haftungsrisiken aus. Die persönliche Haftung erstreckt sich – je nach Gesellschaftsform und Gesellschaftsvertrag – mitunter auch auf bereits vor Einnahme der Gesellschafterstellung begründete Verbindlichkeiten. Entsprechendes gilt ggf. für ausscheidende Gesellschafter, die. sog. Nachhaftung.
Eine kompetente Beratung gewährleistet eine Minmierung des Haftungsumfangs.