„Gesetze zu kennen, bedeutet nicht, sich ihre Worte anzueignen,
sondern ihren Sinn und ihre Tragweite.“
Diese alte Weisheit aus dem römischen Recht beschreibt bis heute zutreffend, was die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ausmacht. Gerade in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist es wichtig, sich in der Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und Rechtsprechung zurechtzufinden, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.
Das allgemeine Zivilrecht befasst sich mit Ansprüchen zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen. Die Streitigkeiten können hierbei im Rahmen von Verträgen, aber auch infolge von deliktischen Handlungen auftreten. Insbesondere gehören Kauf-, Dienst- und Werkverträge zum Kern des klassischen Zivilrechts. Wir unterstützen unsere Mandanten unter anderem dabei, ihre Gewährleistungsansprüche aufgrund bestehender Mängel durchzusetzen.
Einen weiteren Klassiker stellt das Mietrecht dar. Denn zwischen Vermietern und Mietern kommen nicht selten Streitigkeiten auf, die vor Gericht enden. Vor allem im Wohnraummietrecht ist fachkundiger Rat unerlässlich, um seine eigenen Rechte effektiv durchsetzen zu können.
Auch Forderungen aus Eigentum und Besitz sind Teil des allgemeinen Zivilrechts. Hierbei ist eine genaue und fachkundige Prüfung der jeweiligen sachenrechtliche Verhältnisse unerlässlich. Auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung können im Wege eines zivilrechtlichen Verfahrens vor Gericht geltend gemacht werden.
Zur Durchsetzung oder Abwehr der jeweiligen Forderungen vertreten wir unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Eine vertrauensvolle und ergebnisorientierte Arbeit ist für uns die oberste Maxime. Gerne stehen wir Ihnen auch in Ihrem individuellen Fall zur Seite. Kontaktieren Sie uns schnell und unkompliziert über die unverbindliche Online-Beratung, sodass wir Ihnen die in Ihrem Verfahren notwendige Unterstützung bieten können. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter 0202 245 67 0.