Das Unternehmen in der Krise

Unternehmen geraten in aller Regel erst dann in eine Insolvenzsituation, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum hinweg in einer Unternehmenskrise befunden haben. Derartige Unternehmenskrisen werden erkennbar an erheblichen Marktanteilsverlusten, Umsatzrückgängen und Ergebnisverschlechterungen, die sich sodann in Form einer Ertragskrise auswirken.

Entstehende Verluste führen sodann zu einer die Existenz bedrohenden Liquiditätskrise, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird.

Alle am Insolvenzgeschehen beteiligten Personen (Richter, Staatsanwälte, Insolvenzverwalter und Berater) beklagen seit Jahrzehnten, dass Insolvenzverfahren von Unternehmen in der Regel mindestens 1 bis 3 Jahre zu spät eingeleitet werden. Dies beruht in aller Regel auf einer Verkennung der Krisensymptome und Krisenursachen durch die Geschäftsleitung und das Führungspersonal.

Handlungsbedarf besteht daher bereits bei einer sogenannten Produkt- und Absatzkrise, erst recht aber dann, wenn das Unternehmen keine Erträge mehr erwirtschaftet, sondern nach und nach insbesondere steigende operative Verluste ausweist.

Um die Gefahren zu bannen, zumindest aber einzudämmen, die mit einer verspäteten Insolvenzantragstellung für die Eigentümer des Unternehmens und die Geschäftsleiter verbunden sind, ist es daher dringend anzuraten, rechtzeitig Berater einzuschalten, die sich mit diesen Sachverhalten auskennen.

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