BGH: Keine Anhebung von Bankgebühren ohne Zustimmung – Rückforderung von Kontogebühren möglich?

Datum

14.05.2021

Art des Beitrags

Rechtstipp

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Banken findet sich eine Klausel, aus welcher hervorgeht, dass die Zustimmung der Kunden zu einer Änderung der AGB als erteilt gilt, sofern die Kunden den geplanten Änderungen nicht innerhalb einer gewissen Frist widersprechen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nun die Rechtmäßigkeit dieser Praktik zu untersuchen.

AGB: Zustimmung durch Untätigkeit möglich?

In dem Fall, der den Karlsruher Richtern vorlag, sahen die allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank zwar vor, dass die Kunden einer AGB-Änderung grundsätzlich zustimmen müssen. Allerdings sah die betroffene Bank die Zustimmung der Kontoinhaber bereits als erteilt an, wenn sich der Kunde nicht aktiv gegen die Änderung der Bedingungen wehrte. Durch die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen verfolgte die betroffene Bank unter anderem die Zielsetzung, ihre Kontoführungsgebühren und weitere Entgelte zu erhöhen.

BGH: „Zustimmungsfiktionsklausel“ in den AGB von Banken unwirksam

Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 nun entschieden, dass derartige Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen die §§ 307 ff. BGB verstoßen und damit unwirksam sind (Az.: XI ZR 26/20). Zur Begründung führte der zuständige Senat aus, dass durch die entsprechende Klausel ein zentraler Bestandteil des Vertrages geändert werde und hierfür eine bloße Fiktion der Zustimmung des Kunden nicht ausreiche. Vielmehr sei für derartige Änderungen eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden in Form eines Änderungsvertrages notwendig, damit eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher verhindert werden könne.

Folgen des Urteils: Können Bankkunden bereits gezahlte Beträge nun zurückfordern?

Das Urteil betrifft neben der im Gerichtsprozess involvierten Postbank auch zahlreiche weitere Banken und Sparkassen, die in jüngster Vergangenheit ähnliche Geschäftspraktiken angewandt haben. Es ist wahrscheinlich, dass Kunden entsprechende Beträge, die aufgrund der geänderten Klausel in den AGB bereits gezahlt worden sind, nun zurückfordern können. Für eine detaillierte und abschließende rechtliche Bewertung der Urteils-Auswirkungen muss allerdings noch auf die Veröffentlichung der Urteilsgründe in den nächsten Wochen gewartet werden.

Rechtsanwalt überprüft Rechtmäßigkeit von AGB-Änderungen

Wir raten Ihnen, die AGB Ihrer Bank sowie die letzten Änderungen der Bedingungen fachmännisch überprüfen zu lassen. Eine genauere Untersuchung der verwendeten Klauseln lohnt sich in vielen Fällen, da die für unwirksam erklärte Zustimmungsfiktionsklausel institutsübergreifend von zahlreichen Banken verwendet wurde, sodass oftmals zu Unrecht höhere Gebühren erhoben wurden.

Gerne überprüft unsere Rechtsanwältin Charleen Pfohl die Ihnen vorliegenden Geschäftsbedingungen in Bezug auf die nunmehr unwirksamen Änderungsklauseln und setzt für Sie einen ggf. bestehenden Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren gegenüber Ihrer Bank durch. Schreiben Sie uns einfach über unsere unverbindliche Online-Beratung und erhalten Sie eine erste Einschätzung oder rufen Sie uns an.

Charleen Pfohl

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

0202 245 67 0

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Hinweis: Der Inhalt dieses Rechtstipps ist zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung aktuell. Da sich sowohl Gesetze als auch Rechtsprechung schnell ändern können, kontaktieren Sie bei Fragen bitte den zuständigen Anwalt.

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