Unter welchen Voraussetzungen ist Autofahren unter Cannabis-Einfluss erlaubt?

Datum

07.01.2020

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem neuen Urteil vom 24. Oktober 2019 (Az.: 6 K 4574/18) festgestellt, dass sich der (regelmäßige) Konsum von Cannabis und die Eignung, ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr führen zu können, nicht unbedingt ausschließen. Die Entscheidung ist vor allem für Cannabispatienten wichtig, die den Wirkstoff medizinisch verschrieben bekommen und auf das Autofahren nicht verzichten wollen. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen und klären auf, welche Bedeutung das Urteil für die juristische Praxis hat.

Cannabis-Streit: Der Sachverhalt vor dem Verwaltungsgericht

Ein Mann, der Cannabis medizinisch und unter ärztlicher Aufsicht einnimmt, hatte dagegen geklagt, dass ihm die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von der zuständigen Behörde untersagt wurde. Im Rahmen des Verfahrens hatte der betroffene Cannabispatient ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt, aus welchem hervorging, dass er die Einnahme von medizinischem Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen auch in Zukunft nicht werde trennen können. Jedoch bescheinigte das Gutachten dem Kläger zugleich seine „psycho-physische Leistungsfähigkeit unter Cannabiswirkung“. Trotzdem lehnte die Fahrerlaubnisbehörde eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis mit der Begründung ab, der Betroffene könne letztendlich keine Fahreignung vorweisen.

Cannabiskonsum und Autofahren: Klage hat Erfolg

Das Gericht entschied nun, dass ein Patient, welcher ärztlich verschriebenes Medizinal-Cannabis einnimmt, unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein könne. Anders als bei regelmäßigem illegalen Konsum, bei dem eine Fahreignung generell verneint wird, könne man in solchen Fällen Cannabispatienten die Fähigkeit, Kraftfahrzeuge sicher zu führen, nicht einfach pauschal aberkennen.

Gericht benennt Voraussetzungen für Patienten – Einzelfallprüfung?

Die Kammer des Gerichts betonte, dass es für die Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen in diesen Fällen auf die folgenden Faktoren ankommt:

  1. Nimmt der Patient das Medizinal-Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung ein?
  2. Sind keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Patienten festzustellen?
  3. Steht die Grunderkrankung für sich genommen der sicheren Verkehrsteilnahme nicht im Wege?
  4. Geht der Betroffene verantwortlich mit dem Medikament um und fährt insbesondere dann nicht, wenn die Medikation verändert wird?

Treffen diese Voraussetzungen bei einer Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis zu, kann einem Patienten die Fahreignung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach dem neusten Urteil nicht abgesprochen werden. Offen bleibt allerdings, wie die vom Gericht benannten Kriterien im Einzelnen in der Praxis überprüft werden sollen.

Rechtsprechung zum Thema Cannabis und Straßenverkehr in Bewegung

Rund um das Thema Cannabiskonsum und Autofahren kommt es häufig zu Gerichtsverfahren, da bislang nicht alle Rechtsfragen höchstrichterlich entschieden sind. Die neue Entscheidung des VG Düsseldorf eröffnet vor allem Betroffenen, die Cannabis medizinisch verschrieben bekommen, neue Möglichkeiten, ihre Medikation mit dem Autofahren zu vereinbaren. Aber auch in Fällen, in denen Cannabis nicht medizinisch konsumiert wird, ergeben sich weiterhin einige juristische Spielräume, die mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes ausgeschöpft werden können.

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