Erhöhung von Bankgebühren rechtswidrig: Wie Sie sich nun Ihr Geld zurückholen

Datum

23.06.2021

Art des Beitrags

Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein verbraucherfreundliches Urteil zu Kontoführungsgebühren: Die zuständigen Richter erklärten eine Klausel im Kleingedruckten von Banken für rechtswidrig, wonach die Zustimmung der Kunden zu einer Änderung der AGB als erteilt gilt, sofern die Kunden den geplanten Änderungen nicht innerhalb einer gewissen Frist widersprechen (Urteil v. 27. April 2021 – XI ZR 26/20). Die nun erschienene Urteilsbegründung verdeutlicht: Das Schweigen der betroffenen Kunden kann nicht als Zustimmung für eine Gebührenerhöhung gewertet werden, sodass Kunden zu viel gezahlte Gebühren rückwirkend bis 2018 zurückfordern können. Wir zeigen, wie Sie jetzt Ihr Geld von Ihrer Bank wieder bekommen.

Rückforderung: Banken selbst werden nicht aktiv – Kunden müssen handeln

Obschon die Rechtslage höchstrichterlich entschieden und eindeutig ist: Betroffene Banken werden mit Sicherheit nicht aktiv auf ihre Kunden zugehen oder ihnen die Gebühren von sich aus zurückerstatten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Kreditinstitute auf Zeit spielen und auf das Vergessen ihrer Kunden hoffen. Denn das hat in der Vergangenheit schon einmal gut funktioniert: Nach einem BGH-Urteil im Jahr 2014 konnten Kunden ebenfalls bestimmte Bankgebühren zurückfordern – eine tatsächliche Geltendmachung des Anspruchs blieb allerdings bei einem Großteil der berechtigten Kunden aus.

Gängige Praxis: Banken rechnen Erstattungsbeträge klein

Als Kunde sollte man genau hinsehen und alle Gebührenerhöhungen in Frage stellen, denn das Urteil betrifft nicht nur die Gebührenerhöhung bei einfachen Giro- und Sparkonten, sondern auch sämtliche Sparverträge, Depots und vieles mehr. Zusätzlich können sogar die für die überschüssigen Beträge fälligen Zinsen bei der Bank eingefordert werden. Rückwirkend für die vergangenen drei Jahre kann so einiges an zu viel gezahlten Gebühren zusammenkommen.

Erstattung veranlassen: Das müssen Sie tun

Um eine Rückzahlung in Gang zu setzen, müssen Sie zunächst die Höhe des zu erstattenden Betrages richtig bestimmen. Dann formulieren Sie ein Schreiben mit dem Verweis auf das ergangene Urteil und dessen Aktenzeichen, setzen eine vierwöchige Frist und schicken es, adressiert an Ihre Bank, als Einschreiben mit Rückschein los.

Rechtsanwalt kann Rückzahlungsansprüche bei der betroffenen Bank durchsetzen

Oft weigern sich Banken allerdings, einer berechtigten Rückzahlungsforderung nachzukommen oder zahlen nur einen Teil der geforderten Summe aus. In diesen Fällen hilft Ihnen ein qualifizierter Anwalt, der sich mit der Rechtsgrundlage für die Rückforderung intensiv auseinandergesetzt hat und den Ihnen zustehenden Anspruch zielstrebig und in voller Höhe durchsetzt.

Sie sind von der unrechtmäßigen Gebührenerhöhung betroffen? Ihre Bank meldet sich auf Ihr Rückforderungsverlangen nicht? Schildern Sie uns Ihren individuellen Fall gerne über unsere unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns an.

Charleen Pfohl

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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