Panne in Hamburg: Blitzer viel zu nah hinter Geschwindigkeitsbegrenzung aufgebaut - Messungen rechtswidrig?

Datum

29.12.2017

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Die Fälle, in denen Blitzer nicht rechtskonform aufgebaut werden, scheinen nicht abzureißen: So ist auch in Hamburg an der Finkenwerder Straße ein Blitzer nicht korrekt installiert worden und steht nun viel zu nah hinter dem Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung. Welche Folgen das für die Autofahrer hat und mit welchen Anhaltspunkten man gegen die Fehlinstallation vorgehen kann, damit man das Bußgeld nicht zahlen muss, zeigen wir Ihnen im Folgenden.

Der Abstand vom Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h zum Blitzer in Hamburg beträgt gerade einmal etwa 65 Meter. Wie weit ein Blitzer von der Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt stehen muss, hängt grundsätzlich vom Bundesland ab. In den meisten Ländern sind aber 100 bis 200 Meter Abstand einzuhalten.

Wie groß ist der zu haltende Abstand in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2005 keine Regelung zu diesen Mindestabständen mehr. Ein Bürger hatte damals eine Petition eingereicht, die zur Abschaffung der Abstandsvorgaben in NRW führte. Verkehrsrechtsexperten des ADAC und TÜV Nord raten trotzdem, dass ein Abstand von 150 Metern als guter Richtwert eingehalten werden sollte. Betroffenen, die deutlich näher an einem Verkehrszeichen geblitzt werden, raten die Experten, bei der Behörde nachzuhaken und gegebenenfalls gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

65 Meter Abstand in Hamburg genug?

In Hamburg gibt es – ebenso wie in NRW - keine konkrete verwaltungsinterne Vorgabe zu diesem Mindestabstand. Jedoch darf der Blitzer laut internen Richtlinien nicht „kurz vor oder hinter der Beschränkung“ stehen. Da ADAC und TÜV Nord 150 Meter als Richtwert empfehlen und 65 Meter wie im vorliegenden Fall sogar weit weniger als die Hälfte des empfohlenen Wertes sind, kann man davon ausgehen, dass ein Abstand von 65 Metern auch mit einer schlüssigen Begründung der Behörde insgesamt nicht ausreicht und ein Gericht durchaus ähnlich urteilen würde.
Ebenfalls beachten sollte man, dass der Blitzer nicht genau auf der Höhe die Geschwindigkeit misst, an welcher er an der Straße steht, sondern schon ein Stück vorher. Das Messfeld des Blitzers ist also noch wesentlich weniger als 65 Meter von der Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt. Je nach Gerät wird der Messwert 20-70 Meter vor dem Messgerät gebildet. Es ist somit sogar möglich, dass der Messwert (teilweise) noch vor der Geschwindigkeitsbegrenzung oder unmittelbar dahinter gebildet wurde.

Kaum Chance für Autofahrer zu bremsen – Rekordeinnahmen für die Stadt Hamburg

Für Autofahrer wird es schwierig, an der betroffenen Stelle auf der Finkenwerder Straße in Hamburg noch rechtzeitig zu bremsen. Seit der Installation im Mai 2017 hat der fragwürdige Blitzer schon 74.881 Autofahrer geblitzt – damit löst die Radarfalle durchschnittlich alle 5 Minuten aus! Der Blitzer führt somit auch die interne Hitliste der Hamburger Blitzer an, denn kein anderes Gerät blitzt dort häufiger. Es verwundert dementsprechend nicht, dass der Starenkasten der Stadt Hamburg bereits mehr als eine Millionen Euro an Bußgeldeinnahmen allein im Jahr 2017 beschert hat.

Verteidigung gegen Bußgeldbescheid dringend zu empfehlen – Bußgeld nicht bezahlen!

Falls Sie an der entscheidenden Stelle auf der Finkenwerder Straße in Hamburg mit mehr als 50 km/h geblitzt worden sind, sollten Sie sich unbedingt von einem fachkundigen Rechtsanwalt unterstützen lassen und gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Die Chancen auf eine Einstellung des Bußgeldverfahrens, bei welcher Sie ihr Bußgeld nicht bezahlen müssen und die Gerichtskosten vom Staat getragen werden, sind im aktuellen Fall ziemlich hoch.

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