Checkliste: Die Rechte eingetragener Lebenspartner

Datum

27.08.2012

Art des Beitrags

Checkliste

Bereits am 01.08.2001 trat das „Lebenspartnerschaftsgesetz“ mit dem Ziel in Kraft, die Rechte der Partner eingetragener Lebenspartnerschaften an die Rechte heterosexueller Ehen anzugleichen. Gerade die Finanzbehörden erkannten und erkennen bis heute die weitgehende Gleichstellung jedoch oftmals nicht an. Daraufhin nutzten die deutschen Gerichte in einer Vielzahl der Fälle bisher die Gelegenheit, um die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften klarzustellen.

In einer übersichtlichen Zusammenfassung klären wir über die wichtigsten Urteile zur Verbesserung der Gleichstellung mit heterosexuellen Ehen auf.

Betriebliche Altersversorgung

Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied, dass homosexuelle Paare in der betrieblichen Altersversorgung in Bezug auf Hinterbliebenenversorgung nicht anders behandelt werden dürfen als heterosexuelle Ehepaare. Solange zum Stichtag 1. Januar 2005 – dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes – ein gültiges Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bestand, ist eine Diskriminierung homosexueller Partner bei der betrieblichen Altersversorgung unzulässig.

BAG, Urteil vom 15.09.2009 – 3 AZR 294/09

Kinderbezogene Entgeltbestandteile im Ortszuschlag

In einem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt für Tarifverträge im öffentlichen Dienst klargestellt, dass eine Diskriminierung homosexueller Partnerschaften hinsichtlich der kindergeldbezogenen Entgeltbestandteile im Ortszuschlag nicht gerechtfertigt ist. Dies bedeutet im Klartext, dass einer im öffentlichen Dienst angestellten Lebenspartnerin, die anteilig für den Unterhalt der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder ihrer Lebenspartnerin aufkommt, der für „Familien“ im Tarifvertrag geregelte Zuschlag zu zahlen ist.

BAG, Urteil vom 18.03.2010 - Az: 6 AZR 156/09

Hinterbliebenenrente und Sterbegeld

Laut Urteilen des BGH stehen den Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zumindest seit dem 1. Januar 2005 Ansprüche auf Hinterbliebenenrente sowie auf Sterbegeld zu. Geklagt hatte in einem Falle ein im öffentlichen Dienst angestellter Lebenspartner, der befürchtete, dass seinem Partner nach seinem Tode nicht dieselben Rentenleistungen zugesprochen würden, wie einem Hinterbliebenen einer „regulären“ Ehe.

In einem Parallelverfahren hatte ein verwitweter Lebenspartner auf das so genannte Sterbegeld geklagt. Beide Verfahren hatten Erfolg: Der BGH stellte die Rechte homosexueller Paare mit denen von Ehepartnern gleich.

BGH, Urteil vom 07.07.2010 − Az: IV ZR 16/09

Erbschaftssteuer

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die erbschaftsteuerrechtliche Schlechterstellung eingetragener Lebenspartner gegenüber Ehegatten nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Sowohl beim Steuersatz als auch beim persönlichen Freibetrag sei es nicht gerechtfertigt, eingetragene Lebenspartner gegenüber heterosexuellen Ehepartnern zu benachteiligen.

BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010 - Az: 1 BvR 611/07

Witwergeld

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg haben auch Lebenspartner verstorbener Beamter einen Anspruch auf das so genannte „Witwergeld“. Das Gericht berief sich in seinem Urteil auf die EU Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie. Seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. Mai 2005 sei Hinterbliebenen nach dem Tode ihres verbeamteten und eingetragenen Lebenspartners das gleiche Recht zu gewähren wie Hinterbliebenen einer „regulären“ Ehe.

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.04.2012 – Az: 4 S 1773/09; auch so: BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 − Az: 2 C 47/09

Splittingtarif

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Partnern innerhalb einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zumindest vorläufig lohn- und einkommensteuerrechtlich die gleichen Möglichkeiten gewährt werden müssen wie Partnern einer heterosexuellen Ehe. Im Klartext: Die Regelung des sogenannten Splittingtarifs bei der Lohn- und Einkommensteuer ist bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch für homosexuelle Paare, die sich für eine eingetragene Lebenspartnerschaft entschieden haben, nutzbar.

FG Köln, Beschluss vom  07.12.2011 – Az: 4 V 2831/11

Grunderwerbssteuer

Nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts müssen eingetragene Lebenspartner bei der Grunderwerbsteuer rückwirkend mit heterosexuellen Ehen gleichbehandelt werden. Eine entsprechend anderslautende gesetzliche Regelung ist nach Ansicht der Richter nicht mit der Verfassung vereinbar.

BVerfG, Beschluss vom 18.07.2012 – Az: 1 BvL 16/11

Familienzuschlag

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit einem Urteil im Sommer 2012 die Gewährung des sogenannten Familienzuschlags für eingetragene Lebenspartner im Beamtenstatus zugelassen  Mit ihrem Urteil erklärten die Karlsruher Richter, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und „regulären“ Eheleuten bei der Gewährung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitssatz verstoße. Ehen verdienten zwar aus der Verfassung heraus besonderen Schutz – die eingetragene Lebenspartnerschaft als rechtlich geordnete Form des Zusammenlebens dürfe aber deshalb nicht benachteiligt werden!

BVerfG, Urteil vom 01.08.2012 – Az: 2 BvR 1397/09

 

FAZIT

Die vielfach ergangenen Urteile zeigen, dass die Gleichberechtigung eingetragener Lebenspartnerschaften in Deutschland auch von der Rechtsprechung verstärkt durchgesetzt wird.

Eingetragene Lebenspartner, die eine Diskriminierung bei ihrer Behandlung vermuten, sollten sich daher unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden, um ihre Rechte konsequent durchzusetzen.

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Andreas Jäger

Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht

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Hinweis: Der Inhalt dieser Checkliste ist zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung aktuell. Da sich sowohl Gesetze als auch Rechtsprechung schnell ändern können, kontaktieren Sie bei Fragen bitte den zuständigen Anwalt.

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