Dienstfahrzeug falsch betankt: Abwehr des Schadensersatzes möglich?

Datum

22.07.2016

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Hohe Schäden durch Falschbetankung

Auch einem gewissenhaften Beamten kann es passieren, dass er das Dienstfahrzeug mit der falschen Kraftstoffsorte betankt. Fällt dies nicht sofort auf und fährt der Beamte das Fahrzeug dann noch eine gewisse Strecke, entstehen meistens Schäden in einem Bereich von mehreren Tausend Euro.

Der Dienstherr nimmt den Beamten dann regelmäßig hinsichtlich der Reparaturkosten in Regress.

Falschbetankung ist nicht immer grob fahrlässig

Ein solcher Regress ist grundsätzlich möglich, wenn der Beamte vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten verletzt hat. Zu diesen Pflichten gehört es nach ständiger Rechtsprechung, sorgsam mit dem Eigentum des Dienstherrn umzugehen. Ein grob fahrlässiger Verstoß gegen diese Verpflichtung wird angenommen, wenn der Beamte das nicht beachtet, was jedem unmittelbar einleuchten muss.

Dementsprechend kommen die Verwaltungsgerichte bei einer Falschbetankung eines Dienstwagens aus Unachtsamkeit regelmäßig zu der Entscheidung, dass diese grob fahrlässig war und der Beamte dem Dienstherrn somit den Schaden zu ersetzen hat.

Allerdings gibt es auch immer wieder Ausnahmen von dieser Rechtsprechung. Hier hat sich mittlerweile eine kaum zu überblickende Vielfalt von Einzelfallentscheidungen entwickelt. So wird häufig betont, eine Ausnahme käme bei einer unverschuldeten Eilbedürftigkeit in Betracht. Auch eine nachvollziehbare Ablenkung während des Tankvorgangs oder eine irreführende Kraftstoffbezeichnung („Super Diesel“) waren schon Grund für die Gerichte, einen Fehler des Beamten beim Betanken des Fahrzeugs als nicht grob fahrlässig anzusehen.

Rechtsmittelfristen müssen beachtet werden

Der Dienstherr macht seinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Beamten üblicherweise nach Anhörung durch Erlass eines entsprechenden Bescheides geltend. Dadurch werden kurze Rechtsmittelfristen in Gang gesetzt, die der Beamte unbedingt beachten muss.

Da Schäden in diesem Bereich schnell mehrere Tausend Euro erreichen, ist die frühzeitige Einholung von Rechtsrat – auch schon während des Anhörungsverfahrens – sinnvoll.

Der Verfasser ist umfangreich im Bereich der Regressforderungen von öffentlich-rechtlichen Dienstherrn gegen die Beamten tätig und berät bzw. vertritt Sie gerne.



GKS Rechtsanwälte

0202 245 67 0

Anwalts-Portrait
Online-Beratung
Unsere Website verwendet Cookies und Services von Dittanbietern, um die Website und deren Inhalte zu verbessern und unseren Nutzern den bestmöglichen Service bieten zu können. Indem Sie auf 'Akzeptieren' klicken, willigen Sie in die Verwendung von Cookies und des Webanalysetools Google Analytics ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig und Sie können diese jederzeit widerrufen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kontakt