Düsseldorfer Tabelle 2023: Kindesunterhalt steigt

Datum

05.01.2023

Art des Beitrags

Rechtstipp

Auch für das kommende Jahr 2023 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf wieder die sogenannte Düsseldorfer Tabelle aktualisiert und die Höhe der zu zahlenden Unterhaltssätze angepasst. Aber auch der Selbstbehalt – also derjenige Betrag, welcher Unterhaltspflichtigen als Existenzminimum verbleiben muss – wurde erhöht. Wir überblicken die Neuerungen und zeigen, dass in der Praxis bei Unterhaltszahlungen häufig Probleme auftreten.

Düsseldorfer Tabelle: Instrument zur Bemessung des Unterhalts

Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich grundsätzlich um ein Hilfsmittel, welches seit vielen Jahrzehnten von der Rechtsprechung zur Ermittlung von Unterhaltssätzen im Sinne des § 1610 Abs. 1 BGB herangezogen wird, um eine Gleichbehandlung aller Unterhaltspflichtigen und -berechtigten zu gewährleisten. Die angemessenen Unterhaltssätze werden dabei je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen pauschal festgelegt und regelmäßig überarbeitet. Zwar hat die Tabelle keine unmittelbar rechtlich bindende Wirkung; sie wird jedoch von allen Oberlandesgerichten in Deutschland als Leitlinie zur Unterhaltsbemessung genutzt.

Mindestunterhalt steigt 2023 für Kinder jeden Alters

Die Neuerungen betreffen die Höhe der pauschalen Unterhaltszahlungen an Kinder aller Altersstufen. Für Kinder bis 6 Jahren wird der Mindestunterhalt um ganze 41 Euro auf 437 Euro angehoben, bei Kindern der zweiten Altersstufe – also bis 12 Jahren – um 47 Euro auf 502 Euro und in der dritten Altersstufe – von 13 bis 17 Jahren – um 55 Euro auf 588 Euro. Auch bei Volljährigen wird der Mindestunterhalt angehoben. Bei Studierenden über 18 Jahren, die nicht bei ihren Eltern wohnen, erhöht sich der monatliche Bedarfssatz ab 2023 auf mindestens 930 Euro. Die Mindestunterhaltssätze gelten allerdings nur für die niedrigste Einkommensgruppe bis 1.900 Euro. Mit höherem Nettogehalt steigen auch die zu zahlenden Unterhaltssätze an.

Kindergeld weiterhin auf Kindesbedarf anzurechnen

Ab dem 01. Januar 2023 steht Eltern zudem mehr Kindergeld zur Verfügung. Demnach werden pro Kind dann monatlich 250 Euro ausgezahlt – unabhängig davon, wie viele Kinder es insgesamt sind. Das Kindergeld wird bei Kindern unter 18 Jahren in aller Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs angerechnet.

Auch Selbstbehalte werden aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst

Aber auch bei den Unterhaltspflichtigen ändert sich etwas: Der notwendige Geldbetrag, welcher dem Unterhaltsleistenden mindestens zum Bestreiten seines eigenen Lebensunterhaltes verbleiben muss, wird auf 1.120 Euro bei nicht Erwerbstätigen und auf 1.370 Euro bei Erwerbstätigen erhöht.

Rechtsanwalt für Familienrecht: Geleisteter Unterhalt in der Realität oft zu niedrig

Es ist nicht immer leicht, bei den vielen verschiedenen Unterhaltssätzen die Höhe des tatsächlich zu zahlenden Unterhalts ausfindig zu machen – vor allem, weil sich die relevanten Pauschalbeträge regelmäßig verändern und jeder Unterhaltsfall individuell ist. In der Praxis findet eine notwendige Anpassung der Unterhaltszahlungen zu selten statt. Grund hierfür kann beispielsweise sein, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen im laufenden Jahr durch eine (inflationsbedingte) Lohnerhöhung erheblich gestiegen ist und der Unterhaltsleistende infolgedessen in eine höhere Nettoverdienstgruppe der Düsseldorfer Tabelle eingeteilt wird. Da sich die Unterhaltshöhe nach dem Nettoeinkommen richtet, wären in diesem Fall die Unterhaltssätze entsprechend der neuen Einkommensgruppe nach oben zu korrigieren. Allerdings können sich umgekehrt auch Einkommensminderungen, etwa durch einen Jobverlust oder den Wechsel der Steuerklasse, auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts auswirken.

Unterhaltsberechtigte sowie –verpflichtete sollten daher in regelmäßigen Abständen prüfen lassen, ob die aktuellen Unterhaltszahlungen den rechtlichen Anforderungen der Düsseldorfer Tabelle genügen. Im Streitfall ist es im Vorfeld einer gerichtlichen Entscheidung unabdingbar, eine fundierte und lösungsorientierte anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, die unnötige emotionale Belastungen für alle Beteiligten vermeidet. Bei der Berechnung und Durchsetzung bzw. Zurückweisung von Ansprüchen ist unser Fachanwalt für Familienrecht Andreas Jäger mit seiner langjährigen Erfahrung im Unterhaltsrecht Ihr Ansprechpartner bei den GKS Rechtsanwälten. Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns Ihr Unterhalts-Anliegen gleich in unserer unverbindlichen Online-Beratung.

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Andreas Jäger

Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht

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Hinweis: Der Inhalt dieses Rechtstipps ist zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung aktuell. Da sich sowohl Gesetze als auch Rechtsprechung schnell ändern können, kontaktieren Sie bei Fragen bitte den zuständigen Anwalt.

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