Eine Probefahrt mit weitreichenden Folgen

Datum

10.06.2013

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Ein Autokauf steht an. Egal, ob Neu-oder Gebrauchtwagen, ob von einem  Händler oder aus privater Hand – eine Probefahrt gehört immer dazu! Doch ein Unfall bei der Probefahrt kann u.U. teuer werden.


Wer ein gebrauchtes Fahrzeug von einer Privatperson erwerben möchte und dieses bei der Probefahrt beschädigt, haftet dafür. Selbst wenn es für den Wagen eine Vollkaskoversicherung gibt, zahlt der potentielle Käufer zumindest die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers. Achtung: Die private Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt für diese Kosten meist nicht auf.

 

Was muss vor der Probefahrt beachtet werden?

Zunächst ist darauf zu achten, dass vor dem Antritt der Fahrt Verkäufer und Käufer sich über alle Modalitäten einigen und diese schriftlich festlegen. Zudem sollten bereits bestehende Schäden vermerkt werden. Welche Einzelheiten insbesondere geregelt werden müssen, kann vorab in einem Beratungstermin mit einem Anwalt geklärt werden. Denn kommt es zu einem Unfall, ist der Interessent schnell einige tausende Euro los. Die Einholung eines juristischen Rates wird Geldbeutel und Nerven schonen.


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