Hammer-Urteil: EuGH erklärt Kreditverträge reihenweise für rechtswidrig – wie Verbraucher nun profitieren können

Datum

13.09.2021

Art des Beitrags

Rechtstipp

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 09. September 2021 ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit Verbraucherkreditverträgen gefällt (Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Die Luxemburger Richter halten bisher übliche Geschäftspraktiken vieler Banken in Deutschland für nicht vereinbar mit der geltenden europäischen Rechtslage. Zahlreiche Verbraucher haben nun die Möglichkeit, laufende und sogar schon vollständig abgewickelte Darlehensverträge zu widerrufen – besonders lukrativ ist das bei Kfz-Finanzierungsverträgen für Neu- oder junge Gebrauchtwagen.

Hintergrund: Banken wählen unverständliche Klauseln in den Vertragsdetails

Zum Gerichtsverfahren vor dem EuGH kam es, weil Verbraucher zuvor am Landgericht (LG) Ravensburg gegen verschiedene Autokreditverträge vorgegangen waren. Sie bemängelten im Prozess, dass in den Verträgen wichtige Angaben gefehlt hätten und die Bedingungen zu ungenau bzw. nicht in „leicht nachvollziehbarer Weise“ formuliert gewesen seien. Die Zivilrichter am Landgericht legten dem EuGH den Fall sodann für eine Einschätzung vor.

Nun erklärte der EuGH die Verwendung solcher Formulierungen von Banken für europarechtswidrig. Vertragsbedingungen und Widerrufsbelehrung müssten für Verbraucher stets klar verständlich sein, urteilten die Richter. Damit beendet der EuGH die jüngste banken-freundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser hatte in ähnlich gelagerten Fällen vor wenigen Monaten noch zugunsten der Kreditinstitute entschieden.

Folge: Kreditverträge können auch lange nach Abschluss noch widerrufen werden

Das Verfahren am Landgericht richtete sich zwar explizit gegen die Volkswagen- und BMW-Bank. Allerdings sind auch zahlreiche andere Kreditinstitute von dem Urteilsspruch des höchsten europäischen Gerichts betroffen: Experten gehen davon aus, dass Verbraucherkreditverträge nahezu aller in Deutschland tätigen Banken – mit Ausnahme von Immobilienkrediten – nun rückwirkend bis 2010 widerrufen werden können.

Widerruf von Autokreditverträgen: Erhebliche finanzielle Vorteile für Verbraucher

Besonders lukrativ kann ein solcher Widerruf für Verbraucher bei sogenannten „verbundenen Kreditverträgen“, etwa zur Finanzierung von Autos sein, bei welchem ein Darlehensvertrag in Kombination mit einem entsprechenden Kaufvertrag abgeschlossen wird. Denn in diesen Fällen können sich Darlehensnehmer mittels eines Widerrufs auch vom zugrunde liegenden Kaufvertrag lösen. Der Widerruf bewirkt, dass das Fahrzeug zurückgegeben wird und die Bank alle bereits gezahlten Monatsraten, inklusive einer etwaigen Anzahlung, erstatten muss. Somit bietet sich die Möglichkeit, ein über einen Kreditvertrag finanziertes Fahrzeug zu guten Konditionen zurückzugeben und dabei einen hohen finanziellen Vorteil gegenüber einem direkten Verkauf des gebrauchten Wagens zu erzielen. Für den Zeitraum der Nutzung wird dabei keine oder nur eine geringe Entschädigung fällig, die verglichen mit dem eigentlichen Wertverlust des Neuwagens über den gleichen Zeitraum in der Regel wesentlich niedriger ausfällt. Gerade für Diesel-Fahrer ist der sogenannte „Widerrufs-Joker“ damit oftmals eine gute Gelegenheit, um ihr Auto zu finanziell sehr attraktiven Bedingungen abgeben zu können.

Aber auch bei anderen Kreditverträgen ist ein Widerruf in manchen Fällen lohnenswert, da neben verschiedenen Entgelten auch mögliche Verzugszinsen bei der Rückabwicklung wegfallen. Zudem ist ein Neuabschluss des Darlehensvertrags für viele allein schon deshalb von Vorteil, um von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren zu können.

Können auch Sie widerrufen? Rechtsanwalt prüft Ihren Kreditvertrag!

Verbraucher, die in den vergangenen 10 Jahren einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, sollten sich jetzt an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden und fachmännisch prüfen lassen, ob sie berechtigt sind, ihren Darlehensvertrag zu widerrufen. Insbesondere bei Kreditverträgen zur Finanzierung von Autos ist es Betroffenen dringend anzuraten, nun eine zeitnahe Vertragsrückabwicklung anzustoßen, um vom EuGH-Urteil finanziell profitieren zu können.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen für Verbraucher in diesen Fällen regelmäßig sogar die Verfahrenskosten, die beispielsweise ein Rechtsanwalt auslöst, sodass für Betroffene im besten Fall keinerlei Risiko besteht. Haben auch Sie in den letzten Jahren einen Kreditvertrag abgeschlossen? Wir unterstützen Sie! Schreiben Sie uns über unsere unverbindliche Online-Beratung und erhalten Sie zu Ihrem Darlehensvertrag eine erste Einschätzung unserer Anwälte oder rufen Sie uns an.

Widerruf von Kreditverträgen: Ihre Ansprechpartnerin bei uns

Charleen Pfohl

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

0202 245 67 0

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