Messfehler: Blitzer PoliScan-Speed auf der A1 bei Schwelm (Kreuz Wuppertal Nord/Langerfeld)

Datum

04.12.2014

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Eine bekannte und berüchtigte Geschwindigkeitsmessstelle im Bergischen Land ist sicher in Schwelm auf der A1 Dortmund Richtung Köln kurz hinter dem Autobahnkreuz Wuppertal-Nord – unmittelbar vor der Abfahrt Wuppertal Langerfeld – zu finden. Die breit ausgebaute Autobahn und die Bergabfahrt laden dazu ein, mit höherer Geschwindigkeit als der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zu fahren.

Doch: Wer der dort häufig mit dem mobilen Laser-Blitzer „PoliScan Speed“ der Firma Vitronic eingerichteten Messstelle „ins Netz“ geht, sollte weder das Bußgeld voreilig zahlen, noch die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg einfach hinnehmen, wie ein Gutachten in einem von uns betreuten Fall abermals belegt.

Überlassung der digitalen Messdatei und Zweifel an der Auswertbarkeit

Der Grund, warum man sich gegen eine entsprechende Messung wehren sollte ist, dass die zuständige Verwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises der Verteidigung die sogenannte digitale Messdatei nebst dem dazugehörigen Passwort/Token zum Zweck der Öffnung und Auswertung nicht freiwillig zur Verfügung stellt. Die herrschende Rechtsprechung und die meisten Gerichte gehen jedoch davon aus, dass die digitale Messdatei nebst dem Passwort und dem Token als einziges originäres und unveränderbares Beweismittel der Verteidigung bereits im Vorverfahren, spätestens jedoch im gerichtlichen Verfahren, zugänglich gemacht werden muss. Im aktuellen Fall hat das Amtsgericht Schwelm auf unsere Beschwerde hin die Behörde dazu verpflichtet, die entsprechenden Daten herauszugeben. Nur so ist eine sachverständige Überprüfung des erhobenen Vorwurfes möglich.

Ferner scheint der Ennepe-Ruhr-Kreis bei dem Messgerät eine ältere Gerätesoftware mit der Version 1.5.5 einzusetzen. Mittlerweile gibt es eine neuere Messsoftware für dieses Gerät in der Version 3.2.4, welche eine größere Anzahl von Informationen beinhaltet und es der aktuellen Auswertesoftware in der Version 3.45.1 ermöglicht, automatisch fehlerhafte Messungen auszusondern. Da diese erforderlichen Informationen in der alten Gerätesoftware 1.5.5 nicht beinhaltet sind, liegt hierin ein Angriffspunkt für die Verteidigung, da nicht sichergestellt ist, dass die mit der alten Software durchgeführte Messung möglicherweise automatisch verworfen worden wäre, wäre die Messung mit der neuen Gerätesoftware durchgeführt worden.

Fehler gehen zu Lasten der Behörde

Unter gleichen Voraussetzungen liefert die Auswertesoftware also unterschiedliche Ergebnisse, was im Zweifel zu Lasten der Behörde ausgelegt werden muss. Entsprechend fehlerhafte Verfahren mit dem Vitronic PoliScan Speed – und auch anderen Messgeräten – konnten wir mit dieser Argumentation schon in der Vergangenheit zu einem positiven Ausgang für unsere Mandanten bringen.

Messungen durch Sachverständige überprüfen lassen

Der aktuelle Fall zeigt abermals, dass Geschwindigkeitsmessungen noch immer nicht den Anspruch der Unfehlbarkeit haben. Im Gegenteil: Im Schnitt sind nach einer Studie unseres Sachverständigenpartners VUT aus Püttlingen von 100 Messungen mehr als 50 mit Fehlern behaftet, sodass Betroffene mit hoher Aussicht auf Erfolg gegen die verhängten Bußgelder und Punkte in Flensburg vorgehen können.

Übrigens: Die Kosten des Rechtsanwalts und auch des Sachverständigen übernimmt in solchen Fällen regelmäßig die Rechtsschutzversicherung!

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