Müssen Blogger ihre Leser kontrollieren?
Datum
20.07.2016
Art des Beitrags
Rechtstipp
Die Betreiber von Internetplattformen mit Möglichkeit zur Abgabe von Erfahrungsberichten oder Kommentaren (sog. „Blogger“) müssen in Zukunft womöglich aufpassen.
Nicht selten kommt es vor, dass die Verfasser der Bloggs Einträge hinterlassen, die juristisch alles andere als unbedenklich sind. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Betreiber des Bloggs für den rechtswidrigen Inhalt verantwortlich gemacht werden kann.
Die Rechtslage ist hier jedoch nicht klar. Fest steht, dass ein Forenbetreiber bzw. Blogger bisher nur dann haftbar ist, wenn er unter vertretbarem Aufwand Kenntnis vom Inhalt des Eintrags hätte nehmen können. Die Frage ist daher eigentlich nur, wann ein noch „vertretbarer Aufwand“ vorliegt. Das Landgericht Hamburg hat hier kürzlich entschieden, dass der Betreiber eines Bloggs haftbar ist, wenn der Eintrag in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen halb vier morgens eingestellt und „erst“ am Sonntag gegen 11 Uhr entfernt worden ist. Damit wird nunmehr kaum noch auf die Kontrolle unter vertretbarem Aufwand abgestellt, sondern das Betreiben eines Bloggs zur nächtlichen Zeit faktisch nahezu unmöglich gemacht. Ob diesem Urteil eine allgemeine Tendenz zu entnehmen ist oder ob es sich doch nur um einen „Ausrutscher“ handelt, wird sich in Zukunft zeigen. Jedenfalls ist das Urteil bislang kritisch aufgenommen worden, da es einen drastischen Eingriff in die Meinungs- und evt. Pressefreiheit darstellt. Das Landgericht Hamburg ist aber für ungewöhnliche und von der herrschenden Auffassung abweichende Urteile bekannt. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, es bleibt daher abzuwarten, wie die weiteren Instanzen entscheiden werden.
Fazit
Fest steht jedoch, dass –wer sich als Blogger keinem erhöhten Risiko aussetzen möchte – sich in Zukunft juristisch beraten lassen sollte um seinen Blogg den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechend einzurichten.