Bußgeldkatalog: Neue Strafen für Verkehrssünder - alles wird teurer!

Datum

20.10.2017

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Seit dem 19.10.2017 sind die Änderungen des Bußgeldkataloges in Kraft getreten. In vielen Fällen sind nun deutlich höhere Strafen bei einem Verstoß fällig.

1.    Telefonieren

Wer während der Fahrt zum Handy greift, zahlt nun ein Bußgeld in Höhe von 100,- € statt wie bisher lediglich 60,- €. Kommt es während der Fahrt auch noch zu einem Schaden, ist der Autofahrer schnell 200,- € ärmer. Außerdem ist nun die Nutzung sämtlicher Kommunikationsgeräte, also auch Tablets und Laptops, verboten.
Wie viele gar nicht wissen, gilt dieses Handyverbot nicht nur während der Autofahrt, sondern ebenso für Fahrradfahrer. Wer während einer Radtour telefoniert, muss mit einem Bußgeld von 55,- € rechnen.
Es lohnt sich nun also umso mehr, wenn man von der Polizei erwischt und angehalten wird, den Grundsatz „Schweigen ist Gold“ zu befolgen. Nicht selten gibt es Verteidigungschancen – beispielsweise darüber, dass eigentlich ein iPod in der Hand gehalten wurde (https://gks-rechtsanwaelte.de/aktuelles/ipod-am-steuer-erlaubt/) – sodass der Fall noch ein gutes Ende nimmt.

2.    Verhüllen des Gesichts

Ganz neu ist ein Verhüllungsverbot am Steuer: Wer während der Autofahrt sein Gesicht verdeckt, sei es mit Masken, Hauben oder auch Kopfbedeckungen wie Burka und Nikab, kann einen Bußgeldbescheid über 60,- € erhalten. Grund dafür ist, dass so auf Blitzerfotos das Gesicht des Autofahrers zu erkennen ist und seine Identität besser bewiesen werden kann.

3.    Rettungsgasse

Die Bildung einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge in einem Stau ist ein derzeit sehr präsentes Thema. Nicht selten kommen Rettungskräfte zu spät, da ihnen durch im Weg stehende Autos wertvolle Sekunden verloren gehen. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss nun mit einer zehnmal höheren Buße rechnen. Während bisher lediglich 20,- € gezahlt werden mussten, sind nun mindestens 200,- € fällig. Kommt es bei dem Verstoß zu einem Schaden oder einer Gefährdung, so kommen ein Fahrverbot und eine Geldbuße bis zu 320,- € hinzu.

4.    Illegale Autorennen

Von gefährlichen, illegalen Autoressen berichtet die Presse immer wieder – am bekanntesten ist wohl der Fall von März diesen Jahres, als zwei Raser des Mordes verurteilt wurden, weil bei ihrem Rennen ein 69-Jähriger ums Leben kam. Teilnehmer oder Veranstalter an illegalen Autorennen müssen künftig mit einer bis zu zehnjährigen Haftstrafe rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder sogar getötet wird. Aber selbst wenn dabei niemand zu Schaden kommt, drohen zwei Jahre Haft. Zuvor waren lediglich 400,- € und ein Monat Fahrverbot fällig. Es wurde ein neuer Straftatbestand geschaffen. Nun wird auch der Versuch ein solches Rennen zu organisieren bestraft.


Das Straf- und Ordnungswidrigkeiten Recht findet sich in einem ständigen Wandel. Neuerungen sind oft vielen nicht bekannt, müssen aber dennoch befolgt werden. Die Straferhöhungen haben Konsequenzen, die nicht selten durch die richtige Verteidigung verhindert werden. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und dessen Rechtmäßigkeit anzweifeln, so sollten Sie sich dagegen wehren.

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