Privatinsolvenz – Zum Rechtsanwalt oder zur Schuldnerberatung?
Datum
22.07.2016
Art des Beitrags
Rechtstipp
Verbraucherinsolvenzen – im Volksmund auch „Privatinsolvenzen“ genannt – werden tagtäglich beantragt. Allein im Jahr 2008 verzeichnete das statistische Bundesamt rund 98000 Verbraucherinsolvenzen. Dabei können nur wenige Menschen absolut sicher sein, vor einem solchen Schicksal bewahrt zu bleiben – eine Überschuldung kann unverhofft jedermann treffen.
Wichtige Entscheidung schon zu Beginn des Verfahrens
Da kaum jemand von sich behaupten kann, die Tiefen des Insolvenzrechts en détail zu kennen, steht gerade am Anfang eines Verbraucherinsolvenzverfahrens schon eine der essentiellsten Weichenstellungen für das gesamte Verfahren an – und zwar, an wen man sich mit seinem Anliegen wendet.
Zur Auswahl für den jeweiligen Privatmann oder die Privatfrau stehen dabei auf der einen Seite die vom Staat eingerichteten Schuldnerberatungsstellen sowie andererseits auf das Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Durch die Entscheidung für eine der beiden Optionen wird der weitere Gang des Insolvenzverfahrens bedeutend beeinflusst.
Zeitvorteil durch Rechtsanwalt
Da am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung – also die Befreiung von allen am Anfang des Verfahrens bestehenden Schulden – steht, sollte für den so genannten Insolvenzschuldner die wichtigste Prämisse sein, das Verfahren so schnell wie nur irgend möglich „über die Bühne“ zu bekommen, um wieder von vorne anfangen zu können.
Genau an diesem Punkt jedoch setzt schon die am Anfang des Verfahrens zu treffende Entscheidung an: die Wahl zwischen Rechtsanwalt oder staatlicher Schuldnerberatung.
Während Fälle bekannt sind, in denen Mandanten bei einer staatlichen Schuldnerberatung auf Grund von Terminknappheit bis zu neun Monate auf die Eröffnung des Verfahrens warten mussten, gewährleistet die anwaltliche Vertretung eine so gut wie verzögerungsfreie Bearbeitung des individuellen Falles. Da vom Erstkontakt mit Anwalt oder Schuldnerberatung bis zur Eröffnung des Verfahrens und des parallel beginnenden Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs Jahren in der Regel bis zu drei Monate verstreichen (das so genannte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren), kann die Entscheidung für einen Rechtsanwalt rechnerisch einen Unterschied von bis zu neun Monaten ausmachen. Dies bedeutet de facto, dass die anwaltliche Vertretung in der Insolvenzsache eine Restschuldbefreiung nach knapp sechs Jahren und damit bis zu einem dreiviertel Jahr schneller möglich ist, als bei einer staatlichen Schuldnerberatung.
Zwar muss gesagt werden, dass die anwaltliche Vertretung in der Insolvenzsache im Gegensatz zu der staatlichen Lösung für den Mandanten an der Anzahl der Gläubiger orientierte Kosten verursacht; diese sind jedoch überschaubar und werden durch den gewonnenen Zeitvorteil in jedem Fall mehr als aufgewogen.
„all-inclusive“ Beratung durch den Insolvenzanwalt
Zudem bietet die anwaltliche Vertretung eine Art „all-inclusive Dienstleistung“. Der auf das Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwalt wird in Abstimmung mit dem Mandanten sämtliche Verfahrenshandlungen sowie die gesamte Korrespondenz im Eröffnungsverfahren übernehmen können und somit dafür Sorge tragen, dass das Verfahren rechtlich „wasserdicht“ abläuft.
Dieser Punkt bildet den zweiten signifikanten Unterschied zur staatlichen Schuldnerberatung, die sich, wie der Name schon sagt, in der Regel auf die „Beratung“ beschränkt, sodass die vorbereitenden Handlungen vom Insolvenzschuldner selbst vorgenommen werden müssen. Dies geschieht zwar unter Anleitung der Verbraucherberatungsstelle, die Arbeitslast liegt dabei jedoch, im Gegensatz zur anwaltlichen Vertretung, beim Schuldner.
Wer die Argumente für und gegen die anwaltliche Vertretung während einer Verbraucherinsolvenz gegeneinander abwägt, wird feststellen, dass die dadurch entstehenden (aber durchaus überschaubaren) Kosten durch den erheblichen Zeitvorteil sowie die umfassende Dienstleistung des Rechtsanwalts aufgewogen werden. Somit wird durch die Entscheidung für eine anwaltliche Vertretung der Grundstein für einen guten Neubeginn in ein schuldenfreies Leben gelegt.