Punkte in Flensburg einfach „wegkaufen“ – Ist das legal?

Datum

17.02.2017

Autor

GKS Rechtsanwälte

Art des Beitrags

Rechtstipp

Seit mehreren Jahren bieten einige Dienstleister im Internet an, Verkehrssünder zu vermitteln, denen nach einer Ordnungswidrigkeit Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und/oder Fahrverbote drohen. Doch das ist nicht ungefährlich.

In etwa funktionieren die Online-Dienstleister alle ähnlich: Die Agenturen vermitteln die Verkehrssünder an Strohmänner, die zwar einen Führerschein haben, diesen aber gegenwärtig nicht benötigen. Dies können etwa Häftlinge mit Freigang oder Personen, die trotz Führerschein generell kein Auto fahren, sein. Sie füllen den Anhörungsbogen zu einer Ordnungswidrigkeit aus und geben an, zu diesem Zeitpunkt das Auto gefahren zu sein. Fahrverbote und Punkte gehen folglich nicht aufs eigene Punktekonto in Flensburg. Einen Punkt auf diese Art verschwinden zu lassen, kostet jedoch meist zwischen 200 und 400 Euro.

Auf diese Weise kann man quasi sämtliche Fahrverbote und Punkte in Flensburg gegen die richtige Bezahlung von seinem Konto verschwinden lassen. Betroffene, die eine solche Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, sollten allerdings vorab klären, ob dies nicht verboten ist und welche Konsequenzen im Zweifel drohen.

Behörden prüfen zunehmend die Einzelfälle

Der Punktehandel kann aus anwaltlicher Sicht durchaus mit Gefahren verbunden sein. Nur sofern die bearbeitende Behörde den zurückgeschickten und ausgefüllten Anhörungsbogen ohne weitere Prüfung ad acta legt, funktioniert der riskante Punktehandel überhaupt. In der Vergangenheit war dies häufiger der Fall. Doch die Behörden kontrollieren nun zunehmend die Einzelfälle, was im Zweifel dann mit dem Risiko verbunden ist, sich der Strafbarkeit auszusetzen.

Der Handel mit Punkten ist tatsächlich oft strafbar

Bei dem sogenannten „Punktehandel“ ist auf beiden Seiten Vorsicht geboten. Denn sowohl der Strohmann, als auch der eigentliche Verkehrssünder machen sich unter Umständen strafbar. Die Staatsanwaltschaft nimmt des Öfteren Ermittlungen gegen die Täter der Ordnungswidrigkeiten wegen „falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft“ und gegen die Strohmänner wegen „Beihilfe zur falschen Verdächtigung“ auf. Nicht selten landen solche Sachen vor Gericht. Das OLG Frankfurt hat hierzu bereits eine Grundsatzentscheidung gefällt und sowie den Täter, als auch den Strohmann verurteilt.

Vor Punktehandel Anwalt befragen!

Das Angebot ist gerade für Kraftfahrer interessant, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind. Bei ihnen ist der zu zahlende Geldbetrag meist eher zweitrangig. Vordergründig ist, nicht zu viele Punkte oder gar ein Fahrverbot aufgezwungen zu bekommen.

Wenn Sie überlegen, von der umstrittenen und durchaus gefährlichen Methode des „Punktehandels“ Gebrauch zu machen, ist es vorher ratsam, mit einem Anwalt zunächst alle übrigen juristischen Alternativen auszuschöpfen, mit denen Sie nicht Gefahr laufen, von der Staatsanwaltschaft einer Straftat angeklagt zu werden. Oft gibt es noch andere rechtliche Möglichkeiten, einem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg zu entkommen. Schreiben Sie uns mit Ihrem Anliegen einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Gerne können Sie uns Ihren Fall auch in unserer unverbindlichen Online-Beratung schildern.

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