Reifen geplatzt – muss die Versicherung Schäden am Fahrzeug zahlen?

Datum

31.05.2019

Art des Beitrags

Rechtstipp

Wenn ein Autoreifen platzt, ist in der Regel nicht nur der Reifen, sondern auch das Fahrzeug (z.B. Karosserieteile) beschädigt. Viele Autofahrer beschäftigt nach einer Reifenpanne daher die Frage, ob der entstandene Schaden von ihrer Versicherung übernommen werden muss. Das Landgericht Karlsruhe hatte bei dieser Frage vor einiger Zeit für Rechtsklarheit gesorgt und eine Versicherung dazu verurteilt, den Schaden, der nach einem Reifenplatzer an der Karosserie eines Autos entstanden war, zu ersetzen (Az.: 9 O 95/12).

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Reifenschaden durch Fremdkörper

Im Fall, der vor dem Landgericht verhandelt wurde, war einem Fahrer auf der Autobahn der Reifen geplatzt, nachdem er unbewusst über einen größeren Fremdkörper gefahren war, der in den Reifen eindrang und diesen zum Platzen brachte.

Dabei wurde auch die Karosserie des Wagens beschädigt. Der KFZ-Versicherer weigerte sich, unter Hinweis auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherungen (AKB), diesen Schaden zu regulieren. Und dies aus folgendem Grund: Nach Ansicht der Versicherungsgesellschaft handelt es sich bei einem durch einen Reifenplatzer ausgelösten Schaden um einen so genannten unversicherten Betriebsschaden und nicht um einen versicherten Unfallschaden.

Landgericht gibt Autofahrer Recht – Betroffene dürfen nicht klein beigeben!

In dem Gerichtsverfahren wurde ein Sachverständiger hinzugezogen, der bestätigen konnte, dass der Reifendefekt nicht etwa aus Verschleißgründen, sondern durch besagten Fremdkörper entstanden war. Dementsprechend liegt nach Auffassung des Gerichts in diesen Fällen ein Unfall und nicht etwa ein betriebsbedingter Schaden vor. Dies hat zur Folge, dass die Versicherung ersatzpflichtig ist.

Der Fall zeigt, dass die Versicherung erst durch das Gerichtsverfahren zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtung motiviert werden konnte. In ähnlich gelagerten Fällen ist für Betroffene leider zu befürchten, dass Versicherungen sich ähnlich unkooperativ verhalten. Wer seinen Schaden ersetzt bekommen möchte, muss seine Ansprüche dann gerichtlich geltend machen.

Ein Anwalt wird mit Betroffenen zunächst einmal die Erfolgsaussichten des Verfahrens abklären. Denn wenn der Versicherungsnehmer im Gerichtsverfahren obsiegt, sind auch sämtliche Kosten (Anwalt, Gericht, Sachverständige etc.) von der Versicherung zu tragen.

Charleen Pfohl

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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